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Engel & Völkers Ulm
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W-02SUI6 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Robin Guter
R&R Immobilien OHG
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
4Bedrooms
2Living area
66 m²Condition
TopParking bays
2Construction year
2025Energy certificate available
In progressDiese reizvolle Immobilie befindet sich in Albeck, einem ca. 5 km von Langenau entfernten Stadtteil. Die Ortschaft selbst gehört zum Alb-Donau-Kreis und ist wiederum nur ca. 13 km von Ulm entfernt. In wenigen Metern erreichen Sie einen schön angelegten Spielplatz sowie einen Bäcker und auch Lebensmittelgeschäfte. Das Schloss von Albeck sowie die herrliche Umgebung sind eine Augenweide in diesem Wohngebiet. Im Ort finden Sie unter anderem auch einen Kindergarten, eine Grundschule sowie einen Sportverein. Weitere Schulen und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im nahe gelegenen Langenau. Für Pendler ist der Bahnhof in Langenau sicher auch ein großer Pluspunkt. Wer gerne das Auto nutzt hat eine super Anbindung zu den Autobahnen A8 und A7.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (ab 01.01.2021 19%), derzeit also insgesamt 2,38 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. R & R Immobilien OHG (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.