Courtagepassus
Der Vermittlungsauftrag wird unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels der Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung dessen mittels der Beanspruchung der in unserer Broschüre sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen erteilt. Die seitens des Käufers zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 4% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung der Zustimmung zum Kauf zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, geschuldet und einlösbar erachtet. Die Elletre Srl (Partner von Engel & Voelkers Italia Srl) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Die Elletre Srl weist insoweit jegliche Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen zurück, als diese von der verkaufenden Partei und/oder von vertrauten Fachleuten derselben stammen. Die Elletre Srl erachtet diese Informationen als wahrheitsgetreu und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Aktualität derselben sowie bezüglich eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der Elletre Srl, die Möglichkeit wahren wird, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Hinsichtlich letzterem ist verpflichtend mitzuteilen, ob die von Elletre vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden ist. Für alles, was hier nicht behandelt ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.