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Maklervertrag

Eine eigentlich gängige Angelegenheit für Immobilienbesitzer: Sie beauftragen einen Makler damit, einen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu finden. Dieser übernimmt dann die Vermarktung und Vermittlung – und führt ihr Vorhaben im Idealfall schnell und ohne Komplikationen zum Erfolg. In unserem Guide zeigen wir auf, welche Arten von Makleraufträgen es gibt und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist der Maklerauftrag und welche Formen gibt es?

Der Maklerauftrag ist Ihr Auftrag an einen Makler, Ihre Immobilie in Ihrem Sinne nach Ihren Vorgaben zu vermarkten. Das Ziel dabei ist, erfolgreich und zügig einen Mieter oder Käufer für Ihr Objekt zu finden. Sobald eine erfolgreiche Vermittlung zustande kommt, ist die als Maklerprovision bekannte Vergütung fällig.

In der Schweiz regelt Art. 412 ff. Obligationenrecht (OR) den Maklerauftrag. Das Maklerrecht, die Regelungen zur Vermittlung von Verträgen und einiges mehr ist hier genau beschrieben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Unterscheidung zwischen verschiedenen Maklerdienstleistungen – der sogenannten Nachweismäkelei und der sogenannten Vermittlungsmäkelei. Dies sollte unbedingt im Maklervertrag vermerkt sein.

Der Maklervertrag – darauf kommt es an

Im Maklervertrag wird der Maklerauftrag genau geregelt. Der Vertrag beschreibt schliesslich Ihren Auftrag, Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu finden. Theoretisch ist auch eine mündliche Vereinbarung möglich; ein schriftlicher Vertrag ist jedoch immer zu empfehlen.

Für eine erfolgreiche Vermittlung ist es ausserdem wichtig, im Maklervertrag die Aufgaben des Maklers genau zu benennen – und sie als Immobilienbesitzer auch zu kennen. So können keine Missverständnisse hinsichtlich der Zuständigkeit und der Arbeitsleistung sowie deren spätere Entlohnung entstehen.

Ihnen als Immobilienbesitzer stehen verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit einem Makler zur Auswahl:

Informationen zur Maklerprovision in der Schweiz

Die Maklerprovision ist generell immer beim „Erfolg“ fällig und wird i. d. R. vom Verkäufer bezahlt. Der besagte Erfolg kann je nach Wunsch jedoch unterschiedlich definiert sein (im Maklervertrag festgehalten) – etwa nur die Zuführung von Interessenten oder der fertige Vertragsabschluss. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich stets ein schriftlicher Vertrag.

Die Höhe der Maklerprovision wird in einem Maklervertrag in der Schweiz übrigens ebenfalls transparent vereinbart. Die beim Verkauf von Immobilien übliche Höhe liegt derzeit bei 2 bis 3 % des erzielten Kaufpreises. Selbstverständlich können Sie die exakte Höhe der Maklerprovision in Ihrem Fall individuell aushandeln. Sie können zudem ggf. die Provision zwischen sich und dem Käufer aufteilen, wenn dieser mit der Regelung einverstanden ist.

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Die Pflichten des Maklers und des Auftraggebers

Während der Maklervertrag individuell ausgestaltet werden kann, haben Makler per Maklermandat immer die folgenden Pflichten:

  • Die Makler müssen bei einem Alleinauftrag tätig werden.

  • Die Makler müssen (je nach Auftragsform) die Interessenten zuführen oder vermitteln.

  • Die Makler haben gegenüber den Auftraggebern Sorgfalts- und Treuepflichten, müssen 
    also dessen Interessen wahren und damit sorgsam umgehen.  

  • Die Makler haben zudem eine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf sämtliche als 
    vertraulich gekennzeichneten Informationen.

  • Die sogenannte Benachrichtigungspflicht besagt, dass problematische Interessenten 
    als solche an die Auftraggeber gemeldet werden (eine Bonitätsprüfung kann vertraglich 
    vereinbart werden).

Aber auch die Auftraggeber haben bestimmte Pflichten.

So müssen sie im Rahmen ihrer sogenannten Treuepflicht den beauftragten Makler bezüglich aller relevanten Details und ggf. Veränderungen informieren; sie müssen im Erfolgsfall (s. o.) den oder die beauftragten Makler entsprechend der Vereinbarung vergüten und im Fall eines Allein- oder Exklusivmandates die jeweiligen vertraglichen Einschränkungen wahren.

FAQ

Maklervertrag & Maklermandat

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