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Ratgeber Versicherung - Umfassender Versicherungsschutz für privates Wohneigentum

Sicherheit gehört zu den wichtigsten Wohnbedürfnissen, denn wo man wohnt und viel Zeit verbringt, kann auch mal etwas schieflaufen und daraus ein Schaden entstehen. Fragen rund um die dafür ausgestalteten Versicherungslösungen sind deshalb sehr vielfältig, individuell und teilweise auch beratungsintensiv. Darum ist es von unschätzbarem Vorteil, sich rechtzeitig mit dem Thema Versicherungen rund um das Eigenheim zu beschäftigen.

In unserem Ratgeber erhalten Sie dazu alle notwendigen Informationen. Ihr Engel & Völkers Berater vor Ort hilft Ihnen bei weiteren Fragen gerne weiter oder kann Ihnen spezialisierte Fachpersonen empfehlen.

Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung

Viele Bauherren sind sich nicht bewusst, dass sie für Schäden, die sich aufgrund ihrer Baustelle ereignen, die Haftung übernehmen müssen, auch wenn sie nicht direkt an der Ursache schuld sind. Das können Personen- oder Sachschäden sein, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Neu- oder Umbauvorhaben einer Liegenschaft stehen.

Mögliche Schäden können sein:

  • Das Aushubmaterial rutscht wegen starken Regenmengen auf das Nachbarsgrundstück.

  • Durch die Bauarbeiten senkt sich das Nachbargrundstück.

  • Auf der Nachbarparzelle werden Leitungen beschädigt.

  • Es entstehen durch Erschütterungen Risse am Nachbargebäude.

  • Eine Kranlast fällt auf das Nachbargrundstück und verletzt eine Drittperson oder     beschädigt fremdes Eigentum.

  • Ein Spaziergänger stürzt in die Baugrube und verletzt sich.

  • Aufgrund der Bauarbeiten wurde der nahegelegene Bach verunreinigt.

  • Es muss rechtlich gegen ungerechtfertigte Forderungen vorgegangen werden.

Für all diese und ähnlich gelagerte Ereignisse im Zusammenhang mit einer Baustelle übernimmt die Bauherren-Haftpflichtversicherung begründete Ansprüche auf Personen- oder Sachschäden. Der Bauherr ist in jedem Fall verantwortlich dafür, dass die Baustelle ordnungsgemäss abgesichert und im Idealfall auch überwacht ist.

Die Bauwesenversicherung springt dort ein, wo die Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers diesen nicht schützt. Der Diebstahl von Bauteilen ist versichert und alle am Bau beteiligten Handwerker können durch die Bauwesenversicherung gedeckt werden.

Folgende Schäden sind dabei versichert:

  • Beschädigungen und Zerstörungen (Bauunfälle/Montagefehler) an neuen Bauleistungen​

  • Diebstahl neuer, montierter Bauteile

  • Diebstahl von Werkzeug und Maschinen der Unternehmer

  • Abgerutschte Bodenmassen

  • Sprayer- und Vandalenakte

  • Bauzeitverzögerungen

Bei Umbauten oder Renovationen können auch Bauunfälle am bestehenden Gebäude mitversichert werden.

Erwerbsausfall- und Todesfallversicherung

Die Planung des Bauvorhabens ist abgeschlossen, die Finanzierung durch die Bank bewilligt, die Bauarbeiten können beginnen und dem Traum vom neuen Eigenheim steht nichts mehr im Wege.

Es kann sich jedoch insbesondere an dieser Stelle lohnen, die eigene private Vorsorge genauer unter die Lupe zu nehmen für den Fall, dass das Einkommen nach einem Unfall oder einer Krankheit ausfällt. Schliesslich soll es auch bei Erwerbsausfall oder Erwerbsunfähigkeit möglich sein, dass die Liegenschaft im Eigentum verbleibt oder die Hinterbliebenen im Falle des Todes die Liegenschaft behalten können.

Die private Vorsorge ist ein zentraler Punkt der persönlichen Finanzplanung, die hinter jedem grösseren finanziellen Vorhaben im Lebenskreis stehen sollte. Als komplexes Thema verlangt sie nach individuellen Lösungen, die auf die jeweils persönlichen und finanziellen Möglichkeiten zugeschnitten sind. Eine Analyse zeigt auf, wo infolge eines Unfalls oder einer Krankheit Einkommenslücken entstehen, welche man idealerweise schliesst. Gerade der Krankheitsfall ist oftmals sehr viel schlechter abgedeckt als der Unfall. Hier kann die private Vorsorge gute Dienste leisten.

Eine Erwerbsunfähigkeits- und Todesfallversicherung bietet Ihnen in jedem Fall die Rente oder das benötigte Kapital, damit auch beim Ausfall des Haupterwerbenden das Einkommen sichergestellt und die Tragbarkeit der Finanzierung gewährleistet ist. Dabei soll die Rente primär ein fehlendes Einkommen ergänzen, während das Kapital die Hypothek amortisieren und somit kleiner werden lässt.

Feuer- und Elementarschadenversicherung

Naturereignisse, welche aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermutlich vermehrt auftreten und an Wucht gewinnen werden, sind in der Schweiz im Allgemeinen gut durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Das lässt sich auch damit erklären, dass in der Gebäude- versicherung neben Feuerschäden, die durch:

  • ​Feuer, Rauch, Hitze

  • elektrische Energie

  • Blitzschlag

  • Explosion, Sprengung

  • herabstürzende Luftfahrzeuge

  • Flugkörper

entstanden sind, auch eine breit gefasste Liste von Elementarschäden versichert ist. Dabei handelt es sich um Schäden durch:

  • Hochwasser, Überschwemmung

  • Sturm

  • Hagel

  • Lawine, Schneedruck

  • Felssturz, Steinschlag

  • Erdrutsch

Die Gebäudeversicherung ist in 22 Kantonen obligatorisch und oftmals auch Voraussetzung für die Vergabe einer Hypothek, was deren Abschlussquote nahe an 100 % führen dürfte. Die Feuer- und Elementarschadenversicherung für Gebäude übernimmt also die Kosten für Schäden am entstehenden Bauwerk oder am bewohnten Gebäude.

Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist in der Schweiz vergleichsweise umfassend. Gleichwohl klafft hier eine Lücke, deren sich Eigentümer einer Liegenschaft bewusst sein sollten. Schäden, die durch ein Erdbeben ausgelöst werden, sind im Regelfall nicht in der Elementardeckung innerhalb der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Einzige Ausnahme bildet der Kanton Zürich, wo Erdbeben ab Stärke VII auf der seismischen Skala MSK-64 ebenfalls durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

Überblick

Versteckte Gefahren im Haushalt

Gebäudewasserversicherung

Eigentümer einer Liegenschaft tun gut daran, sich speziell mit dem Abschluss einer Gebäudewasserversicherung auseinanderzusetzen. Denn die Gebäudeversicherung deckt nur einen Teil von Wasserschäden ab, nämlich solche, die durch „Wasser von oben“ als Folge eines Elementarereignisses (Überschwemmung, Hochwasser) entstanden sind.

Nicht geregelt sind dagegen Schäden etwa durch steigendes Grundwasser, Kanalisationsrückstau, einen Rohrbruch, eine defekte Fussbodenheizung oder eine kaputte Rückstauklappe in der Waschküche. Da auch solche Ereignisse häufig teure Sanierungen nach sich ziehen, ist es ratsam, den Abschluss einer Gebäudewasserversicherung zu prüfen.

Die Gebäudewasserversicherung deckt Schäden, die durch folgende Ursachen entstehen:.

Wasser aus Leitungen, die im versicherten Gebäude installiert sind:

  • Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, welches durch das Dach, aus der Dachrinne, den Aussenablaufrohren oder durch geschlossene Fenster, Türen und Oblichter eingedrungen sind.

  • Rückstaus von Kanalisationen sowie Grund- und Hangwassereintritt ins Gebäudeinnere

  • Freilegung, Reparatur und Schliessen von geborstenen Wasser- und Gasleitungen, auch ausserhalb des Gebäudes

  • Kosten für den Einsatz von Leckortungsgeräten

Erdbebenversicherung

Erdbeben sind nur im Kanton Zürich in der Gebäudeversicherung mitversichert. Allerdings stehen dem Erdbebenfonds und der zugehörigen Rückversicherung zur Regulierung der Schäden nur rund CHF 1 Mrd. zur Verfügung. Bei einem schweren Erdbeben dürfte dieser Betrag kaum ausreichen, um alle entstandenen Schäden auszugleichen.

Übersteigen die Schäden die zur Verfügung stehenden Mittel, so werden die Hausbesitzer proportional entschädigt. Unabhängig von der Frage, ob Gelder des Erdbebenfonds zur Regulierung der Schäden ausreichen, müssen die Versicherten mind. CHF 20’000.– selbst tragen.

Da ein Erdbeben existenzgefährdend sein kann, ist es sicherlich sinnvoll, wenn man sich gegen die finanziellen Folgen versichert. Dabei kann bei einer Erdbebenversicherung zwischen einer Basisdeckung für die Soforthilfe und einer Erweiterung gewählt werden, welche die Differenz zwischen der Basisdeckung und der Vollwert-Versicherungssumme übernimmt. Für beide Deckungsarten (Basisdeckung und Erweiterung) gilt, dass sie Leistungen im Falle von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch ein Erdbeben abdecken. Zudem sind auch rund 20 % der Versicherungssumme für Aufräumungs- und Entsorgungskosten gedeckt. Es gilt keine Mindesterdbebenstärke.

Haftpflichtversicherung

Eigentümer von Gebäuden tragen Verantwortung. Ist die Liegenschaft mangelhaft unterhalten, können diese für Schäden an Drittpersonen haftbar gemacht werden. Mangelhafter Unterhalt ist beispielsweise:

  • ​Vereiste Zufahrtswege

  • Schneelawinen vom Hausdach

  • Nicht verschraubte Treppengeländer

In diesen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug. Sie hilft, indem sie

  • den Schaden bei berechtigten Ansprüchen von Drittpersonen übernimmt,

  • ungerechtfertigte Forderungen abwehrt.

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