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Wohnfläche richtig berechnen

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, ist verpflichtet, die Wohnfläche im Inserat genau anzugeben. Doch welche Bereiche zählen zur Wohnfläche und wie kann man diese exakt berechnen? Unsere Immobilienexpert*innen haben die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt.

Egal, ob Sie gerade eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten – solide Kenntnisse über die exakte Wohnflächenberechnung sind wichtig für die Preisgestaltung. Doch viele können mit Begriffen wie Nettowohnfläche, Bruttowohnfläche, Nutzfläche oder Grundfläche nicht viel anfangen. Für die Berechnung einer Netto-Wohnfläche gibt es in der Schweiz keine definierte Regelung und entsprechend auch keine gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethoden. Genau darum ist es wichtig, die Unterschiede bei den verschiedenen Arten der Wohnflächenangaben zu kennen.

Hauptnutzfläche

Steht im Inserat der Begriff Hauptnutzfläche, umfasst diese Angabe die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen einer Liegenschaft. Dazu zählen:

  • Wohnzimmer

  • Esszimmer

  • Schlafzimmer

  • Flur

  • Badezimmer

  • Küche

  • Treppen

Auch die Flächen unter der Badewanne, dem Küchenmobiliar und den Einbauschränken zählen dazu. Nicht dazu zählen:

  • Abstellräume

  • Balkon

  • Terrassen

  • Garagen

  • Kellerräume

  • Estrich

Nettowohnfläche und Bruttowohnfläche

Wenn von einer Nettowohnfläche die Rede ist, zählen auch die Abstellräume oder Vorratskammern (sofern beheizt) dazu. Zur Nettowohnfläche gehören alle Bereiche der Hauptnutzfläche und zusätzlich noch die Fläche der Abstellkammer oder des Reduits.

Bei der Bruttowohnfläche zählen zusätzlich zur Nettowohnfläche auch noch die Innen- und Aussenwandquerschnitte dazu.

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Nutz- und Grundfläche

In allen Wohnungen und Häusern gibt es Flächen, die zwar genutzt werden können, die aber nicht zur Wohnfläche gerechnet werden und in der Regel auch nicht beheizt sind. Zur Nutzfläche zählen:

  • Abstellräume ausserhalb der Wohnung

  • Estrichräume

  • Balkone und Terrassen

  • Garagen

  • Kellerräume und -abteile

  • Waschküchen

  • Wintergärten

Die Grundfläche einer Liegenschaft gibt dagegen an, wie viel Quadratmeter Fläche auf dem Boden bebaut ist, und umfasst sämtliche Bereiche des Gebäudes – auch die Aussenmauern. Der Garten dagegen wird nicht dazugerechnet, denn dieser zählt zum Umschwung.

Aufgepasst bei Dachschrägen: Bereiche mit einer Raumhöhe ab 1,5 Meter dürfen zur Nutzfläche bzw. Wohnfläche gezählt werden. Liegt die Raumhöhe darunter, dann darf dieser Bereich nur zur Grundfläche gezählt werden.

Preisgestaltung und Wohnfläche

Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hat auch einen grossen Einfluss auf den Verkaufspreis. Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten, ist die richtige Berechnung der Wohnfläche matchentscheidend. Für die Festsetzung des Angebotspreises gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen: Mit der hedonischen Messmethode oder mit der Realwertmethode. Doch was genau ist der Unterschied?

Bei der hedonischen Messmethode werden Angaben wie Grundrissgrösse, Nutzfläche und Anzahl Zimmer sowie auch die Lage des Objekts, Distanzen zu Schulen oder öffentlichen Verkehrsmitteln miteinbezogen und mit statistischen Vergleichswerten im Markt abgeglichen. Daraufhin erfolgt eine statistische Berechnung des möglichen Kaufpreises.

Bei der Realwertmethode hingegen wird der Kaufpreis durch eine*n Immobilienexperten*in vor Ort festgelegt. Diese*r zieht für die Berechnung zusätzlich auch Unterlagen aus dem Grundbuch oder dem Kataster mit ein und kann auch die Bausubstanz, die Energieeffizienz und weitere Faktoren in die Preisschätzung miteinfliessen lassen Zum Schluss erhalten Sie eine dokumentierte, schriftliche Stellungnahme für die Festlegung des Kaufpreises.

Planen Sie den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Unsere Expert*innen unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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