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Eigentümerversammlung und die Verwaltung von Stockwerkeigentum

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft trifft sich mindestens einmal jährlich zur Versammlung, an welcher über gemeinschaftliche Angelegenheiten informiert wird und Beschlüsse gefasst werden. Es können zuhanden der Versammlung Anträge gestellt werden, wobei es reglementarische Fristen zu beachten gilt. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Versammlung zu garantieren, lohnt es sich, im Vorfeld den jeweiligen Stockwerk- eigentümern eine entsprechende Traktandenliste zukommen zu lassen und, falls nötig, entsprechende Offerten für anstehende Arbeiten beizulegen.

Für Beschlüsse gilt es, die Beschlussfähigkeit festzustellen als auch korrekt durchgeführte Beschlussfassungen vorzunehmen. Fehler können zu anfechtbaren oder nichtigen Beschlüssen führen. Wo ein Reglement eine strittige Sache nicht abschliessend regelt, gelten die Bestimmungen aus dem ZGB.

Die Beschlussfähigkeit einer Versammlung prüft die Verwaltung jeweils zu Beginn einer Versammlung. Fehlt diese, kann die Versammlung nicht ordnungsgemäss abgehalten werden. Das Gesetz verlangt, dass die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, mindestens jedoch zwei, sowie die Hälfte aller Wertquoten anwesend oder vertreten sind. Das Reglement kann jedoch ein anderes Quorum für die Beschlussfähigkeit festhalten.

Beschlüsse, welche das Gesetz oder das Reglement keiner anderen Mehrheit unterstellt, werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stockwerkeigentümer nach Köpfen gefasst. Für die Berechnung der Mehrheit sind die anwesenden bzw. vertretenen Stockwerkeigentümer entscheidend. Die Wertquoten haben hier keinen Einfluss. Bei einem qualifizierten Mehr werden die Beschlüsse mit der Mehrheit nach Köpfen und der Mehrheit der Wertquoten erfasst.

Die Stockwerkeigentümerversammlung wählt die Verwaltung. Diese wiederum vollzieht sämtliche Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung nach den Vorschriften des Reglements und des Gesetzes. Ihre Tätigkeiten umfassen die Einladung der Stockwerk- eigentümer zur Versammlung, die Erstellung der Jahresrechnung und des Budgets und das Einholen von Offerten. Sie führt durch die Versammlung und protokolliert ordnungsgemäss. Sie setzt die Beschlüsse der Versammlung um und berät die Versammlung in Fachfragen.

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