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Marcus Herz
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Franchisé Engel & Völkers Residential GmbH
Pièces
3Chambres
2Salles de bains
1Surface habitable
122 m²Surface totale
131 m²Année de construction
1974Certificat énergétique disponible
OuiDemande d'énergie
148.4 kWh/m²aSource d'énergie
Chauffage longue distanceType de certificat énergétique
Certificat relatif aux besoins énergétiquesDer Saarbrücker Stadtteil St. Johann befindet sich am rechten Ufer der Saar und zählt 30.000 Einwohner. Als ehemaliger Fischerort bildet St. Johann mit seinem mittelalterlich geprägtem Marktplatz heutzutage das Herzstück der Saarbrücker Altstadt. Vom St. Johanner Markt aus gelangt man in die Bahnhofstraße, die mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen des täglichen Lebens als kommerzielles Zentrum Saarbrückens gilt. Östlich des Marktplatzes befindet sich das evangelische Krankenhaus, das fußläufig erreicht werden kann. Auch andere soziale Einrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen befinden sich im Umkreis weniger Kilometer. Durch die A620, die zum einen als Stadtautobahn und zum anderen als Teilstück der Verbindung zwischen Saarbrücken und Luxemburg fungiert, ist die Innenstadt mit dem PKW einfach zu erreichen. Das ÖPNV-Netzwerk ist durch die Saarbahn, sowie den Bus- und Zugverkehr ideal ausgebaut und ergänzt die Infrastruktur.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.