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Engel & Völkers Bremen Oberneuland
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W-02SIRG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Elke Schütz
Thorsten W. Michels Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
2Wohnfläche
122 m²Gesamtfläche
156 m²Zustand
GutStellplätze
1Baujahr
1965Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
216.4 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisIm begehrten Bremer Stadtteil Borgfeld, in einer geschützten Wohnstraße im ursprünglichen Ortskern gelegen, befindet sich diese besondere Eigentumswohnung. Borgfeld wurde einst von der Landwirtschaft geprägt und gehört heute noch zu einem der schönsten Stadtteile Bremens – mit der einmalig idyllischen Lage am Wümmefluss mit seinen weitläufigen Auen und dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet. Die kilometerlangen Deiche zum Wandern und Radfahren liegen praktisch vor der Tür. Der alte Ortskern mit seiner hervorragenden Infrastruktur ist fußläufig zu erreichen: Kindergarten, Schule, Sportstätten aller Art, sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Supermärkte uvm. Durch die Straßenbahnlinie 4 ist die Bremer City in nur ca.35 Minuten zu erreichen. Kurze Anfahrtswege mit dem Pkw in die Innenstadt Bremens und die gute Anbindung ins ländliche Umfeld unterstreichen die beste Konstellation für ein angenehmes Wohnen.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.