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Engel & Völkers Aurich
+49 4941 6972020
W-02WJ7Q – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Milon Byckiewicz
Südliche Nordsee Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
6Bedrooms
5Bathrooms
2Living area
185 m²Total surface
255 m²Plot surface
2,375 m²Condition
GoodGarages
1Parking bays
3Construction year
1980Energy certificate available
YesEnergy demand
73.6 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateFinal Energy Consumption
73.6 kWh/m²aMoorhusen, ein malerischer Ortsteil der Gemeinde Südbrookmerland im Landkreis Aurich, liegt idyllisch etwa 10 Kilometer nordwestlich von Aurich, 10 Kilometer östlich von Emden und 13 Kilometer südöstlich von Norden. Die Städte sind in etwa 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Auch die Fähranleger zu den ostfriesischen Inseln sind schnell zu erreichen und bieten perfekte Ausflugsmöglichkeiten. Der Ort selbst bietet eine umfassende Infrastruktur mit gut sortierten Einkaufsmöglichkeiten, einem Kindergarten, Grund-, Haupt- und Realschule sowie medizinischen Versorgungseinrichtungen. Die Nachbarorte Marienhafe und Moordorf erweitern das Angebot mit zahlreichen Fachgeschäften und Freizeitmöglichkeiten. Dank der günstigen Lage zwischen Aurich, Emden und Norden verbindet Moorhusen ländliche Ruhe mit hervorragender Anbindung und ist ein attraktiver Wohnort.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.