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Engel & Völkers Kitzbühel
+43 535 671 615
W-02VQO3 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Maria Rauscher
Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Terrassenfläche
27 m²Wohnfläche
95 m²Zustand
Sehr gutGaragen
2Baujahr
2017Energieausweis vorhanden
JaHeizungsverbrauch
16 kWh/m²aEnergieeffizienzfaktor
0.57Heizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Fernwärme, FußbodenheizungKufstein ist eine Stadt im Tiroler Unterland, Österreich, gelegen an der Grenze zu Bayern, Deutschland. Sie ist die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes Tirol und liegt am Fluss Inn, eingebettet in eine malerische Berglandschaft. Die Stadt ist von den imposanten Alpen umgeben, wobei der Pendling im Westen und das Kaisergebirge im Osten besonders herausragende Gebirgszüge darstellen. Die geografische Lage Kufsteins macht die Stadt zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Die Inntalautobahn (A12) verläuft direkt an der Stadt vorbei und verbindet sie sowohl mit der Landeshauptstadt Innsbruck im Westen als auch mit München im Norden. Auch die Bahnstrecke, die München mit Innsbruck verbindet, führt durch Kufstein, was der Stadt eine gute Anbindung an den internationalen Verkehr beschert. Kufstein ist bekannt für die Festung Kufstein, eine imposante Burg, die auf einem Hügel über der Stadt thront und ein bedeutendes Wahrzeichen darstellt. Die Stadt selbst hat eine gut erhaltene Altstadt, die sich entlang des Inns erstreckt und zahlreiche historische Gebäude und Plätze umfasst. Wirtschaftlich ist Kufstein ein Zentrum für Industrie, Handel und Tourismus. Die Nähe zur deutschen Grenze und die gute Erreichbarkeit machen die Stadt zu einem beliebten Ziel für Tagesausflüge, aber auch für längere Aufenthalte, vor allem wegen der umliegenden Skigebiete und Wanderwege. Insgesamt bietet Kufstein eine harmonische Mischung aus urbanem Flair und alpiner Natur, was sie zu einem attraktiven Wohn- und Urlaubsort macht.
Jochberger Str. 18, 6370, Kitzbühel
+43 535 671 615
1-Vergebührung des Mietvertrags: Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten. Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit. 2-Vertragserrichtungskosten: Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt). 3-Provision: Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip): Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist vom Erstauftraggeber eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Gewerbliche Vermietung: Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis: Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM. Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.