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Engel & Völkers Innsbruck
+43 512 551 077
W-02ROEQ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Bettina Villinger
Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
1Badezimmer
1Terrassenfläche
100 m²Wohnfläche
203 m²Parkplätze
1Energieausweis vorhanden
In BearbeitungHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Wärmepumpe, SolarheizungDas Tiroler Wipptal, bekannt für die Route über den Brenner ins nahe Südtirol bietet weitaus mehr als man glaubt. Eingebettet in die Tiroler Bergwelt sind mehrere Seitentäler des Wipptals, wie das Gschnitz, das Navis oder auch das Obernbergtal Naturjuwele in Österreich. Die zur Vermietung kommenden Liegenschaften sind in der Gemeinde Matrei, Ortsteil Mühlbachl, direkt am Ufer des Flusses Sill. Ruhesuchende kommen hier, aufgrund der wenigen Bauten, voll auf Ihre Kosten. Trotzdem ist man in wenigen Minuten im Ort Matrei und findet dort alles, was man zum täglichen Leben braucht. Matrei hat einen wunderschönen Ortskern mit einer Häuserzeile wie aus dem Bilderbuch. Gastronomie, Bäcker, Konditor, Metzger und viele klene Geschäfte findet man dort. Die Entfernung nach Innsbruck über die A13 ist ca. 20 Minuten, der Brennerpass lockt mit italienischem Flair ebenso über die A13 in ca. 10 Autominuten. Auch das nahe Stubaital mit dem Gletscherskigebiet ist in kurzer Zeit erreichbar.
Meraner Straße 7, 6020, Innsbruck
+43 512 551 077
1-Vergebührung des Mietvertrags: Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten. Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit. 2-Vertragserrichtungskosten: Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt). 3-Provision: Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip): Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist vom Erstauftraggeber eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Gewerbliche Vermietung: Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis: Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM. Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.