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Engel & Völkers Salzburg
+43 662 20 90 06
W-02SCTQ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Karl Henzinger
EV Salzburg GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
10Schlafzimmer
7Badezimmer
5Terrassenoberfläche
103 m²Wohnfläche
439 m²Gesamtfläche
526 m²Grundstücksfläche
1.227 m²Zustand
TopGaragen
3Stellplätze
4Baujahr
2011Energieausweis vorhanden
JaHeizungsverbrauch
56 kWh/m²aEnergieeffizienzfaktor
0.85Energieträger
Wärmepumpe, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEigentlich ist Wals-Siezenheim nicht groß, nur ca. 26 km². Aber mit mehr als 13.400 Einwohnern ist es die einwohnerreichste Gemeinde in Österreich. Deshalb nennt man Wals-Siezenheim das „größte Dorf Österreichs“. Ja, an Fläche ist Wals klein, aber an Möglichkeiten und Vielfalt ist Wals / Siezenheim sehr groß. Wals-Siezenheim zählt auch zu den schönsten Gemeinden Österreichs. Entdecken Sie es selbst und Sie werden sehen: Alles ist möglich! Nah an der Stadt Salzburg und doch im Grünen. Leichte Erreichbarkeit durch beste Verkehrsanbindung. Nahezu unbegrenzte Freizeitmöglichkeiten in traumhafter Naturlandschaft. Gepflegte Wirtshäuser, gemütliche Landgasthöfe und gediegene Haubenlokale bitten zu Tisch. Neben seinen zahlreichen Restaurants bietet Wals-Siezenheim auch coole Bars, Cafés und alle Möglichkeiten für abwechslungsreiche Abendunterhaltung. Die Autobahn, der Flughafen und die Stadt Salzburg sind in wenigen Minuten bequem erreichbar.
Neutorstraße 22, 5020, Salzburg
+43 662 20 90 06
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist bei Abschluss des vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig. Alle Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren (zB Rechtsanwalts- u. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr) trägt der Erwerber.