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Die Baueingabe ist ein wichtiger Schritt für die erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens. Es gilt bereits im Vorfeld abzuklären, welche behördlichen Massnahmen getroffen und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden sind darüber hinaus die Vorgaben für die Sanierung von historischer Bausubstanz zu berücksichtigen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob überhaupt eine Baugenehmigung beantragt werden muss?
Für viele Sanierungen und Instandstellungen sind keine Baugenehmigungen erforderlich. Sind diese Massnahmen jedoch im grösseren Ausmass, mit einer Nutzungsänderung einhergehend, die Statik verändernd oder die Brandsicherheit beeinflussend, muss in aller Regel eine Baubewilligung beantragt werden. Beispiele könnten sein:
Bei der Sanierung (vor allem aber auch bei Neubauten) setzen die Bau- und Zonenordnungen, die kantonalen Planungs- und Baugesetze sowie die Vorschriften zur Raumplanung zum Umweltschutz gewisse bauliche Grenzen. Bei Hanglagen lohnt sich zudem immer auch ein Blick in die Gefahrenkarte, welche unterirdisch verlaufende Gewässer aufzeigt, die auch wieder gewisse Grenzabstände erfordern.
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder ist es im Register der schützenswerten Objekte (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, siehe kantonale Geo-Portale der Grundbuchämter), sollte rechtzeitig ein Denkmalpfleger beigezogen werden. Der Denkmalschutz kann unter anderem vorgeben, in welcher Farbe die Hausfassade oder das Dach zu erhalten und welche Materialien zu verwenden sind.
Hinweis: Es empfiehlt sich, für komplexe Bauvorhaben vorab eine Bauanfrage beim Bauamt zu machen, ob das Vorhaben auch bewilligungsfähig ist seitens der Gemeinde.
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