Engel & Völkers
  • 5 min. Lesezeit

Sanierung oder Neubau? Ratgeber für private Hauseigentümer

Von der Planung zur Umsetzung: Ihr Weg zur sanierten oder neuen Immobilie

Alte Liegenschaften versprühen oftmals einen gewissen Charme, welchem schon mancher Kaufinteressent erlegen ist. Doch gerade bei Altbauten drängt sich eher früher als später die Frage auf, ob eine Sanierung des Eigenheims vorgenommen werden könnte oder ob sich gleich ein Neubauprojekt aufdrängt. Denn eine Sanierung kann stark ins Geld gehen und bisweilen können die Kosten einer Instandstellung alter Liegenschaften sogar den Preis eines Neubaus übersteigen.

Hier gilt es nun, die Vor- und Nachteile eines solchen Projektes abzuwägen und sämtliche Möglichkeiten einer Umsetzung zu evaluieren. Dabei stellen sich Fragen wie: In welchem Zustand befindet sich die Immobilie und kann der Energieverbrauch im Rahmen einer Sanierung gesenkt werden oder ist ein Neubau effizienter? Wie steht es um die Finanzierung eines Neubaus odermit welchen Sanierungskosten eines Altbaus muss man rechnen?

In unserem Ratgeber erhalten Sie dazu alle notwendigen Informationen. Ihr Engel & Völkers Berater vor Ort hilft Ihnen bei weiteren Fragen gerne weiter oder kann Ihnen spezialisierte Fachpersonen empfehlen.

Der richtige Terminplan für die Sanierung / den Neubau

Ein konkreter Zeitplan mit einzelnen Arbeitsschritten festzuhalten ist wichtig, um negative Überraschungen wie Wartezeiten oder Kostenüberschreitungen aufgrund unvorhergesehener Zusatzarbeiten etc. vorzubeugen.

Ob bei einem Neubau oder einer Sanierung, die Abfolge der einzelnen Arbeitsvorgänge sollten zwingend in einem Terminplan festgehalten werden, denn gerade bei einer Sanierung verändert jede Massnahme das Gebäudesystem als Ganzes.

Terminplan Sanierung

In jedem Fall sollte ein Grundsatz bei jeder Sanierung berücksichtigt werden: Von aussen nach innen erneuern. Es folgen mögliche Massnahmen für einzelne Gebäudebauteile. 

Terminplan Neubau

Auch bei einem Neubau gilt der Grundsatz, dass ein ausführlicher Terminplan die einzelnen Phasen des Baufortschrittes in der richtigen Reihenfolge definiert. Die Baumassnahmen lassen sich grundsätzlich in sechs Phasen aufteilen: Vorprojekt, Baueingabe, Ausführungsprojekt /Baubewilligung, Rohbau, Innenausbau sowie Übergabe.

Baubewilligung bei Sanierung oder Neubau - Wann muss eine Genehmigung beantragt werden?

Die Baueingabe ist ein wichtiger Schritt für die erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens. Es gilt bereits im Vorfeld abzuklären, welche behördlichen Massnahmen getroffen und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden sind darüber hinaus die Vorgaben für die Sanierung von historischer Bausubstanz zu berücksichtigen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob überhaupt eine Baugenehmigung beantragt werden muss?

Für viele Sanierungen und Instandstellungen sind keine Baugenehmigungen erforderlich. Sind diese Massnahmen jedoch im grösseren Ausmass, mit einer Nutzungsänderung einhergehend, die Statik verändernd oder die Brandsicherheit beeinflussend, muss in aller Regel eine Baubewilligung beantragt werden. Beispiele könnten sein:

  • Wärmepumpe mit Erdsonden

  • Ausbruch oder Verschieben von tragenden Wänden

  • Umnutzungen (z.B. Umbau eines gewerblich genutzten Gebäudes in Wohnräume)

  • Veränderung der Gebäudehülle (Fassadenmaterial, Fensterformen etc.)

Bei der Sanierung (vor allem aber auch bei Neubauten) setzen die Bau- und Zonenordnungen, die kantonalen Planungs- und Baugesetze sowie die Vorschriften zur Raumplanung zum Umweltschutz gewisse bauliche Grenzen. Bei Hanglagen lohnt sich zudem immer auch ein Blick in die Gefahrenkarte, welche unterirdisch verlaufende Gewässer aufzeigt, die auch wieder gewisse Grenzabstände erfordern.

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder ist es im Register der schützenswerten Objekte (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, siehe kantonale Geo-Portale der Grundbuchämter), sollte rechtzeitig ein Denkmalpfleger beigezogen werden. Der Denkmalschutz kann unter anderem vorgeben, in welcher Farbe die Hausfassade oder das Dach zu erhalten und welche Materialien zu verwenden sind.

  • Hinweis

    Es empfiehlt sich, für komplexe Bauvorhaben vorab eine Bauanfrage beim Bauamt zu machen, ob das Vorhaben auch bewilligungsfähig ist seitens der Gemeinde.

Umsetzung von Sanierungsarbeiten und Neubauten - die wichtigsten Schritte im Überblick

Konzeption

Ist die Baubewilligung eingetroffen, geht es an die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens. Die Ausführung kann einsetzen, wenn alle Detailpläne gezeichnet und die Aufträge (Werkverträge) an die Unternehmer vergeben sind. Gerade in dieser intensiven Zeit ist es von Vorteil, wenn man einen Bauleiter an seiner Seite weiss, welcher den Überblick behält, die Arbeiten koordiniert und deren bauliche Qualität sicherstellt. Er weiss auch, wie sich teure Planungsfehler und Baumängel vermeiden lassen.

Bauarbeiten

Während den Bauarbeiten müssen verschiedene Arbeitsabläufe gut ineinandergreifen, damit alles nach Plan abläuft. Gerade schlechtes Wetter, überlastete Handwerker oder Lieferengpässe bei Material können zu Verzögerungen führen. Darum ist es von grosser Wichtigkeit, dass man schnell reagieren kann, wenn sich solche Abweichungen vom Bauprogramm abzeichnen, um mit den Verzögerungen pragmatisch umgehen zu können. Hier kann der Bauleiter rasch und mit Fachkenntnis eingreifen. Aber auch die Bauherrschaft wird in dieser Phase regelmässig in das Bauvorhaben involviert sein, damit allfällige Detailentscheide rasch und unbürokratisch gefällt und Zeitverluste dadurch verhindert können.

  • Hinweis

    Unbedingt mehrere Offerten einholen für zu vergebende Arbeiten. So kann der Handwerker mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt werden. Der Bauherr sollte niemals direkt den Handwerkern Anweisungen geben, auch wenn er danach gefragt wird, denn er kann in den seltensten Fällen abschätzen, welche Tragweite solche Entscheide haben. Diese könnten unter Umständen weitere Arbeiten auslösen, die gar nicht budgetiert oder geplant waren.

Übergabe

Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erfolgt die Übergabe an die Bauherrschaft. Dabei ist die ausführliche Bauabnahme von zentraler Bedeutung sowie das Festhalten der Mängel, die in der Folge behoben werden. Die Schlussabrechnung rundet das Bauvorhaben schliesslich ab. Sollten nach dem Einzug noch weitere Mängel oder nicht abgeschlossene Arbeiten auffallen, lohnt es sich, diese dem Architekten zu melden. So kann sichergestellt werden, dass dieser den Überblick behält und nicht Arbeiten verrechnet werden, die ursprünglich offeriert wurden.

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

Kontaktieren Sie uns jetzt – persönlich

Engel & Völkers Schweiz

Poststrasse 26

6300 Zug

Tel: +41 41 500 06 06