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Heizungssanierung bei Bestandesimmobilien - das müssen Sie wissen!

Die Sanierung der Heizung ist gerade bei Bestandsimmobilien zu einem zentralen Thema geworden, dem man beim Kauf einer solchen Immobilie oberste Priorität einräumen sollte. Dabei spielen neben persönlichen Wertvorstellungen zur Umwelt insbesondere auch künftige politische Auflagen zum Ersatz von fossiler Wärmeerzeugung in Wohnbauten eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Dieser Ratgeber soll verschiedene Möglichkeiten skizzieren, wie der Ersatz einer Öl- bzw. einer Gasheizung mit erneuerbaren Energien umgesetzt werden kann. Dabei soll an erster Stelle immer eine standardisierte Energieetikette (GEAK) für das Gebäude vorliegen, welche als Basisinformation einerseits aufzeigt, in welche Kategorie das Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden fällt, und andererseits Hinweise gibt für energetische Verbesserungsmassnahmen.

Ein notfallmässiger Ersatz einer Heizungsanlage wird nach Umsetzung der Vorschriften schwieriger, da zunehmende Reglementierungen die schnellen Lösungen erschweren. Umso wichtiger ist daher eine vorausschauende Planung. Ihr Engel & Völkers Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter oder kann Ihnen spezialisierte Fachpersonen empfehlen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen einer Heizungssanierung

Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen (klimaneutrale Schweiz). Dadurch würde die Schweiz dem international vereinbarten Ziel entsprechen, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5° C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu halten.

Daneben haben im Januar 2015 die kantonalen Energiedirektoren ihre Vision der Energiezukunft in den MuKEn 2014 präsentiert. Die Mustervorschriften widerspiegeln den kleinsten gemeinsamen Nenner der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Ziel ist es, gesamtschweizerisch mit einheitlichen Massnahmen den Anforderungen der Energiestrategie des Bundes gerecht zu werden. Ein wesentlicher Teil betrifft dabei die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Diese Vision soll bis zum Ende des Jahres 2020 flächendeckend in allen Kantonen umgesetzt werden.

Im Weiteren wurde im Ständerat beschlossen, dass ab dem Jahre 2023 Altbauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens 20 Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursachen dürfen. Kantone, welche eigene Regelungen umsetzen, die mindestens gleich wirksam sind, sind für alle Gebäudekategorien, welche durch die kantonale Regelung abgedeckt sind, von der Umsetzung befreit.

Welche Liegenschaften sind betroffen?

Das Gesetz zielt in erster Linie auf ineffiziente Altbauten. Das sind Gebäude, welche aufgrund ihrer mangelhaften Wärmedämmung einen erhöhten durchschnittlichen Öl- oder Gasverbrauch ausweisen. Angesprochen sind also private Eigenheimbesitzer, insbesondere die Zielgruppe 50 plus und private Besitzer von Mehrfamilienhäusern.

Wenn ein solches Gebäude über keine oder nur über eine sehr schwache Wärmedämmung verfügt, dann gilt, dass die Heizung nach einer Sanierung entweder 10% weniger fossile Energie verbraucht oder dass mindestens 10% der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen wird. Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: 

Öl- oder Gasheizung modernisieren und Gebäude dämmen

Sofern man bis auf Weiteres bei Öl oder Gas als Heizbrennstoff verbleiben möchte, wird es unabdingbar sein, den alten Wärmeerzeuger gegen ein neues, effizienteres Modell auszutauschen. Durch den zusätzlichen Einbau neuer Fenster und eine allfällige Wärmedämmung von Fassade und Dach lässt sich der Verbrauch an fossilen Energien um mindestens 10% reduzieren.

Umsteigen auf erneuerbare Energien 

Die fossile Heizungsanlage wird durch eine neue Lösung entweder ergänzt oder ersetzt, mit der ein Anteil von mindestens 10% erneuerbare Energien erreicht wird. Dazu gibt es mehrere Standardlösungen. Wenn jedoch ein Gebäude bereits gedämmt ist, wird es von den Änderungen kaum betroffen sein.

Die ersten Schritte einer Heizungssanierung - GEAK Klassifizierung

Um die Frage beantworten zu können, ob das eigene Haus betroffen ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit einem Heizungsplaner oder einer sonstigen Fachperson für Beratungen über moderne Heizsysteme in Kontakt zu treten. Diese Spezialisten werden einen Termin vor Ort vereinbaren und die örtlichen Gegebenheiten einem Augenschein unterziehen. Dabei wird analog einer ärztlichen Anamnese eine Bestandsaufnahme gemacht und das bestehende Heizungssystem dokumentiert. Es ist auch wichtig zu prüfen, ob gewisse alternative Vorschläge sich überhaupt realisieren lassen, denn neue Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen, benötigen zur Dimensionierung sowohl den IST-Verbrauch wie auch Aussagen zur Qualität der Gebäudehülle. Durch die Berechnung der Energiekennzahl kann auch die die notwendige Heizleistung berechnet und die Wärmeverteilung beurteilt werden (max. Vorlauf bei Wärmepumpen). Zudem ist es unerlässlich, einen offiziellen Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, für das Gebäude erstellen zu lassen.

Als mögliche Faustregel kann folgende Aussage gemacht werden: Gebäude mit Baujahr nach 1990 oder Gebäude aus den 1960er bis hin zu den 1980er Jahren, bei denen Fenster, Fassade oder Dach saniert wurden, fallen in die Kategorie D oder besser. Gebäude mit Minergie-Standard weisen immer eine GEAK-Klassifizierung besser als D auf.

GEAK 

Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) ist ein 4-seitiges Dokument, welches in einer übersichtlichen Darstellung den energetischen Zustand eines Gebäudes skizziert. Es handelt sich dabei um eine standardisierte, schweizweit einheitliche Berechnung. Diese Energieetikette umfasst grundsätzliche Empfehlungen für Erneuerungsmassnahmen und unterscheidet zwischen der Effizienz der Gebäudehülle wie auch der Gesamtenergieeffizienz.

Tabellarische Übersicht (GEAK-Klassifizierung)

Effizienz der GebäudehülleGesamtenergieeffizienz
Klasse A

Hervorragende Wärmedämmung, Fenster mit Dreifachverglasung

Hocheffiziente Gebäudetechnik für Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasser) und die Beleuchtung. Ausgezeichnete Geräte sowie Einsatz erneuerbarer Energien.

Klasse B

Neubauten erreichen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen die Kategorie B.

Neubaustandard bezüglich Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Einsatz erneuerbarer Energien.

Klasse C

Altbauten mit umfassend erneuerter Gebäudehülle.

Umfassende Altbausanierung (Wärmedämmung und Gebäudetechnik). Meistens mit Einsatz erneuerbarer Energien.

Klasse D

Nachträglich gut und umfassend gedämmter Altbau, jedoch mit verbleibenden Wärmebrücken.

Weitgehende Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Klasse E

Altbauten mit erheblicher Verbesserung der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung.

Teilsanierte Altbauten, z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue Geräte und Beleuchtung.

Klasse F

Gebäude, die teilweise gedämmt sind.

Bauten mit höchstens teilweiser Sanierung, Einsatz einzelner neuer Komponenten oder Einsatz erneuerbarer Energien.

Klasse G

Altbauten mit lückenhafter oder mangelhafter nachträglicher Dämmung und grossem Sanierungspotential.

Altbauten mit veralteter Anlagentechnik und ohne Einsatz erneuerbarer Energien, die ein grosses Verbesserungspotential aufweisen.

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