Wir finden die beste Finanzierungsmöglichkeit für Sie
- Unverbindliche, kostenfreie Beratung
- Konkretes Finanzierungsangebot innerhalb kurzer Zeit
- Rundum-Service
Kupferdreh, Essen
Ein Grundstück, viele Möglichkeiten für Traumhausbauer
Preis
330.000 €
Das angebotene, zauberhafte Grundstück befindet sich in einer ruhigen Lage von Essen-Kupferdreh. Die ca. 553 m² gelten als Bauland. Die Bebauung in diesem Wohngebiet richtet sich nach dem § 34 BauGB, sodass eine Neubebauung in Anlehnung an die vorhandene Nachbarschaftsbebauung erfolgen kann. Eine Voranfrage bei der Stadt Essen hat ergeben, dass eine Errichtung von mindestens 300 m² Wohnfläche in mindestens zweigeschossiger Bauweise möglich sein sollte, wobei die Bebauungsmöglichkeiten generell mit dem Bauamt der Stadt Essen abzustimmen sind. Eine abschließende Bestätigung der möglichen Bebauung obliegt dem Bauamt.
Ihr:e Expert:in: India Tomelleri
Engel & Völkers ID: W-02WUEC
Objektart
Sonstiges
Grundstücksfläche
553 m²
Der Essener Stadtteil Kupferdreh ist eingebettet in einer Hügellandschaft am Rande des Bergischen Landes und liegt direkt am Baldeneysee. Hier gibt es Möglichkeiten der Naherholung direkt vor der Haustür. Der Baldeneysee lädt zum Radfahren und Inline-skaten ein. Segeln und Rudern erfreuen die Wassersportler. Pferdefreunde können ohne großen Aufwand in Wald und Wiese ausreiten. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte sind im Ortskern von Kupferdreh zu finden. Die Fahrtzeit zur Essener Innenstadt beträgt ca. 20 Autominuten, mit der S-Bahn 13 Minuten. Über die neue Umgehungsstraße B227 / A44 gelangen Sie problemlos und schnell zu den Autobahnen A 46, A3 oder zur A 52 und von hier sehr schnell nach Düsseldorf und zum Flughafen sowie zur A 40 und in die angrenzenden Städte des Ruhrgebiets.
Objekte in der Nähe
Ihr Shop
Anbieter:
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.