Engel & Völkers
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  • 10.12.2024

Steuerliche Maßnahmen im Immobiliensektor verlängert

Regierung verlängert und passt Steuermaßnahmen für den Wohnungsbau an und kündigt neue Initiativen an.

Premierminister Luc Frieden hat am Freitag, den 6. Dezember, die Verlängerung der steuerlichen Anreize zur Unterstützung des Wohnungssektors bis zum 30. Juni 2025 angekündigt. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu früheren Aussagen des Wohnungsbauministers Claude Meisch, der erklärt hatte, dass diese Maßnahmen nach dem 31. Dezember nicht mehr verlängert würden.

Laut Luc Frieden zeigt der Wohnungssektor erste Anzeichen einer Erholung, mit wachsender Nachfrage, insbesondere gegen Jahresende, und Käufern, die auf den Abschluss ihrer Transaktionen warten. Um diese Dynamik aufrechtzuerhalten, entschied sich die Regierung, die als wirksam eingestuften Maßnahmen zu verlängern.

Verlängerte Steuermaßnahmen

Die Hauptmaßnahmen umfassen:

  • Den Steuerkredit des „Bëllegen Akt“, erhöht auf 40.000 Euro pro Person für den Erwerb eines Eigenheims.

  • Einen Steuerkredit von 20.000 Euro pro Person für Investitionen in Mietwohnungen im Bau (VEFA).

  • Eine reduzierte Steuer auf Kapitalgewinne bei Immobilienverkäufen, weiterhin bei 10 % statt der üblichen 20 %.

  • Eine beschleunigte Abschreibung von 6 % pro Jahr über sechs Jahre, die für Mietwohnungen gilt.

Diese Maßnahmen werden vorübergehend verlängert, um die Dynamik im Sektor aufrechtzuerhalten, da eine dauerhafte Regelung dieses Momentum laut Premierminister bremsen könnte.

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