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Engel & Völkers Alba-Langhe
+39 0173 1901563
W-02UWQ0 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Stela S.r.l.
Lizenzpartner der E&V Italia S.r.l.
Zimmer
4Schlafzimmer
2Badezimmer
1Gesamtfläche
98 m²Zustand
TopGaragen
1Stellplätze
1Baujahr
2012Energieausweis vorhanden
In BearbeitungDie Immobilie befindet sich nur wenige Schritte vom historischen Zentrum von Alba entfernt, einem strategischen Punkt für den Wein- und Lebensmittelhandel und einer großen Touristenattraktion. Diese ruhige und von viel Grün umgebene Gegend ist ideal für den bequemen Zugang zu allen Dienstleistungen, die die Stadt bietet.
Via Mandelli 3, 12051, Alba (CN)
+39 0173 1901563
Der Maklerauftrag mit unserer Agentur und mit unseren Maklern erfolgt mittels Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung und/oder mit der Nutzung der Dienstleistungen, die in unserer Broschüre, in den Objekt-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgeführt sind. Die Vergütung, die dem Käufer für die Vermittlung zusteht (Provision) wird aufgrund des Verkaufspreises der Liegenschaft berechnet. Das Recht auf die Provision im Falle eines Kaufs wird in dem Moment fällig, in dem der Käufer erfährt, dass der Verkäufer seinen Kaufvorschlag angenommen hat. Die Stela S.r.l. Unipersonale (Lizenzpartner von Engel & Völkers Italia Srl) und deren Makler haben das Recht, sofort nach Eintreten der erwähnten Situation die Bezahlung der Provision zu verlangen. Die Registergebühren, die Notariatskosten, Steuermarken, Gebühren für das Grundbuchamt und Hypothekengebühren gehen zu Lasten des Käufers. Die Stela S.r.l. Unipersonale lehnt jede Haftung für die in ihrem Werbematerial enthaltenen Informationen ab, da diese aufgrund der Auskünfte des Verkäufers und/oder der von diesem beauftragten Personen gemacht wurden. Diese Angaben werden von der Stela S.r.l. Unipersonale als wahrheitsgetreu angesehen; sie übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Dem Verkäufer wird das Recht zuerkannt, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bevor der Verkaufsvorschlag angenommen wurde. Es wird um sofortige Mitteilung gebeten, falls die vorgeschlagene Immobilie vor Käufer schon im Vorfeld besichtigt wurde. Alles, was hier nicht ausdrücklich erwähnt ist, unterliegt den Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuchs.