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Engel & Völkers Perugia
+39 075 509 32 86
W-02RMR6 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Umbria Luxury Real Estate S.r.l.
Lizenzpartner der E&V Italia S.r.l.
Zimmer
10Schlafzimmer
4Badezimmer
3Terrassenfläche
10 m²Gesamtfläche
280 m²Grundstücksfläche
3.140 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1800Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungEndenergieverbrauch
195 kWh/m²aDieses Anwesen ist ideal für diejenigen, die sich gerne in der Natur entspannen. Piegaro ist 10 km entfernt, Città della Pieve 15 km, der Trasimeno-See 20 km, Perugia 35 km, Florenz und Rom 150 km.
Via XX Settembre, 75, 06124, Perugia (PG)
+39 075 509 32 86
Der Maklerauftrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis der Service Broschüre / des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die seitens des Käufers zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 4% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung der Zustimmung zum Kauf zwischen Käufer und Verkäufer als fällig, geschuldet und einlösbar erachtet. Die Mindestprovision beträgt 5.000 € + MwSt. Der endgültige Provisionsbetrag kann sich ändern falls eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes gelten würde. "Umbria Luxury Real Estate S.r.l. "(Tochtergesellschaft von Engel & Völkers Italia Srl) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen (Vertrag zugunsten Dritter). Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypotheken Steuern gehen zu Lasten des Käufers. "Umbria Luxury Real Estate Srl" (Tochtergesellschaft von Engel & Völkers Italia Srl) hält die Informationen des Verkäufers und / oder Dritter für wahrheitsgemäß und zutreffend lehnt jede Verantwortung im Falle falscher oder versteckter Informationen ab und ob es relevant ist oder nicht. Wenn diese in der Vereinbarung bekannt wären gilt der Käufer als darüber informiert. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.