Courtagepassus
Der Vermittlungsauftrag an unsere Agentur und/oder unsere Immobilienmakler wird mit dem Abschluss eines Vertrages oder mit der Inanspruchnahme der in unserer Dienstleistungsbroschüre aufgeführten Dienstleistungen in unseren Immobilienblättern und den dazugehörigen Klauseln festgelegt. Die Vermittlungsgebühr (Provision), die der Käufer im Falle eines Kaufs entrichtet, ist eine Form der vertraglichen Verpflichtung, wenn sie direkt oder indirekt durch mit dem Kaufinteressenten verwandte Personen erfolgt, und entspricht 5% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis.
Die Provision gilt als erwirtschaftet und wird gleichzeitig mit der Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrags (Vorvertrag) fällig. Der Bruttobetrag der Kommission kann variieren, wenn es eine Mehrwertsteueranpassung gibt.
Die ODD Real Estate srl (Tochtergesellschaft von Engel & Völkers Italia S.r.l. ) und seine Immobilienmakler, falls vorhanden, haben das Recht, die sofortige Zahlung dieser Provision zu verlangen (Vertrag zugunsten Dritter).
Die Eintragungssteuer, eine eventuell anfallende Mehrwertsteuer, Notarkosten sowie Kataster- und Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen, da das gesamte Material auf Informationen beruht, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Unser Unternehmen betrachtet diese Informationen als wahrheitsgemäß und übernimmt keine Verantwortung für deren Auslassungen, Ungenauigkeiten oder Aktualität. Wenn das betreffende Objekt bereits bekannt ist, ist es unerlässlich, es spätestens 3 Tage nach Erhalt des Exposés zu melden. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Bedingungen.