Courtagepassus
Der Vermittlungsauftrag an unsere Agentur und unsere Immobilienmakler wird durch die Unterzeichnung eines speziellen Dokuments oder andernfalls durch die Inanspruchnahme der in unserer Broschüre, unseren Immobilienmerkblättern und ralativen Klauseln aufgeführten Dienstleistungen erteilt. Die vom Käufer zu zahlende Vermittlungsgebühr (Provision) beträgt 5 % zuzüglich Mehrwertsteuer, berechnet auf den Kauf-/Verkaufspreis der Immobilie. Die Provision gilt als fällig und zahlbar zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer (d.h. mit der Unterschrift des vielversprechenden Verkäufers zur Annahme des vom vielversprechenden Käufer übermittelten Kaufangebots). In Puglia srl (eine Tochtergesellschaft von Engel & Völkers Italia srl) und ihre Immobilienmakler sind daher berechtigt, die Zahlung der Provision sofort nach Eintritt des oben genannten Umstandes zu verlangen. Die Eintragungssteuer, die Notarkosten sowie die Grundbuch- und Hypothekensteuer gehen zu Lasten des Käufers. In Puglia srl lehnt jede Verantwortung für die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen ab, da diese von der verkaufenden Partei und / oder von Fachleuten, denen diese vertraut, stammen. In Puglia srl hält diese Informationen für wahr und übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität der gleichen oder für irgendwelche Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es wird davon ausgegangen, dass die verkaufende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber In Puglia srl, das Recht behält, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung, zur Annahme, des Angebots, das vom Käufer der Zusage geschickt wurde. Letzterer ist verpflichtet, mitzuteilen, ob die ihm von In Puglia srl vorgeschlagene Immobilie bereits zuvor von ihm besichtigt wurde. Für alles, was hier nicht vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches.