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Engel & Völkers Lüdenscheid
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W-02W7AE – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nick Batram
EV Südwestfalen Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
141 m²Grundstücksfläche
646 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1950Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Ölheizung, OfenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisVerbrauch von Endenergie
126 kWh/m²aDas Einfamilienhaus befindet sich in der malerischen Gemeinde Schalksmühle. Die Stadt Schalksmühle bietet eine perfekte Kombination aus ländlicher Idylle und guter Anbindung an städtische Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe finden Sie zahlreiche Waldflächen, die zu Spaziergängen und Freizeitaktivitäten im Freien einladen. Trotz der ruhigen Lage erreichen Sie in wenigen Minuten die örtlichen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten. Zudem besteht eine gute Verkehrsanbindung an die umliegenden Städte durch die nahegelegenen Bundesstraßen und öffentlichen Verkehrsmittel. Hier wohnen Sie naturnah und dennoch zentral.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Rathausplatz 1, 58507, Lüdenscheid
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getreten gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.