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Engel & Völkers Heide
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W-02SVOI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Ilona C. Kneißler
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Badezimmer
2Wohnfläche
170 m²Gesamtfläche
204 m²Grundstücksfläche
1.199 m²Baujahr
1995Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEndenergieverbrauch
121.8 kWh/m²aWasserkoog ist ein wunderschöner Ort in Nordfriesland direkt an der Nordsee und der Badestelle Evershopsiel. Der Ort gehört zu der Gemeinde Tetenbüll. Mit seiner Lage inmitten von Weiden, Wiesen und malerischer Natur zählt er zu einem der schönsten Orte auf der Halbinsel Eiderstedt. Zahlreiche traditionelle Reetdachhäuser reihen sich malerisch aneinander und verschaffen dem kleinen Ort seinen romantischen Charakter. Wasserkoog ist ein guter Ausgangspunkt für zahlreiche Aktivitäten in dieser Region. Nach einer gemütlichen Fahrt durch die Landschaft der Halbinsel Eiderstedt erreichen Sie in kurzer Zeit St. Peter-Ording, Tönning und Westerhever. Auch die Kreisstadt Husum liegt nur ca. 25 Kilometer entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen bieten die 10 Kilometer entfernten Nachbarorte Oldenswort und Garding. Der Ort Tetenbüll mit seinen 618 Einwohnern verfügt über einen kleinen Hafen, den Tetenbüllspieker. Hier liegen in den Sommermonaten Sport und Segelboote.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.