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Hausverkauf - mit unseren Expertentipps zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie

Unsere Erfolgsaussichten im Überblick

Von der fundierten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss: Unsere Expertise zahlt sich für Sie aus!

 

Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche wissen wir um den besonderen Wert jeder Immobilie - und wie man daraus einen Verkaufserfolg macht. Im Folgenden geben wir Ihnen einige wertvolle Tipps, wie auch Ihr Immobilienverkauf zu einem Erfolg wird. 

 

Der Hausverkauf stellt Eigentümer häufig vor ungeahnte Herausforderungen und wirft viele Fragen auf. 

In unseren Tipps zeigen wir Ihnen anhand der einzelnen Verkaufsphasen, was Sie bei dem Verkauf Ihrer Immobilie beachten sollten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für einen persönlichen Beratungstermin zur Verfügung - kostenlos und unverbindlich. 

Wir wissen, wovon wir reden:

Engel & Völkers: eine starke Marke - ein vielseitiges Unternehmensprofil

Weltweites Netzwerk

Mit über 830 Standorten in rund 33 Ländern auf 4 Kontinenten und 12.000 Mitarbeitern weltweit zählen wir zu den größten, internationalen Maklerunternehmen. Unsere Expertise reicht vom behaglichen Reihenhaus bis zum luxuriösen Schlossanwesen.

Zahlen, Daten, Fakten

Täglich registrieren wir mehr als 100.000 Webseitenbesucher und generieren eine Social Media Reichweite von über 1 Mio. Usern. Im Schnitt führen wir täglich ca. 1.750 Besichtigungen durch und erzielen 87 Abschlüsse.

Langjährige Markterfahrung

Bereits seit über 40 Jahren sind wir erfolgreich in der Vermittlung von Immobilien aktiv und sind als Deutschlands erfolgreichster*, bankenunabhängiger Immobilienmakler ausgezeichnet worden.

1. Die Basis: der richtige Marktwert

2. Die Vermarktungsphase

3. Die optimale Präsentation Ihrer Immobilie

​4. Die Vorteile der Digitalisierung Ihrer Immobilie

5. Die Do's and Don'ts beim Immobilienverkauf

6. Der Verkaufsabschluss​

7. Wann sind Sie als Verkäufer in der Haftung?

8. Die notarielle Beurkundung

1. Die Basis: der richtige Marktwert

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg verkaufen möchten, ist der richtige Angebotspreis ein entscheidendes Kriterium für den späteren Verkaufserfolg. Auch wenn eine Erbschaft angetreten, eine Vermögensauskunft benötigt oder eine Sicherheitsleistung für einen Kredit hinterlegt wird, stellt sich häufig die Frage: Wie viel ist meine Immobilie eigentlich wert?

In diesen und ähnlichen Situationen sollten Sie als Eigentümer auf eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie setzen, um eine verlässliche Kalkulationsbasis für Ihr Vorhaben zu erhalten. 

Denn Immobilienpreise können je nach Lage stark variieren. Beobachten Sie die Entwicklungen am lokalen Immobilienmarkt idealerweise über mehrere Jahre und analysieren Sie im jährlichen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses die Dynamik der Bodenrichtwerte und die Variationen der jeweiligen Kaufpreiskategorien. Berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die quantitative und qualitative Entwicklung von Neubauvorhaben in Ihrem Markt.


Außerdem ist es wichtig, sämtliche vermarktungsrelevanten Unterlagen zu sammeln und ggf. aufbereiten zu lassen (z.B. Grundrisse der Immobilie, ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch). 

2. Die Vermarktungsphase

In der zweiten Phase geht es an die Vermarktung Ihrer Immobilie. Hierbei können Sie auf die Hilfe durch unsere erfahrenen Immobilienberater zählen. Denn bei Engel & Völkers gleicht kein Immobilienverkauf dem anderen. 



Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Zielvorstellungen für Ihren Immobilienverkauf sowie des errechneten Marktwerts erstellen unsere Immobilienberater eine genau auf Ihr Objekt zugeschnittene Vermarktungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei können Sie beispielsweise wählen, ob Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück unter Einhaltung maximaler Diskretion oder mit der höchstmöglichen Öffentlichkeitswirksamkeit verkaufen möchten. 


Sie sollten sich zudem auch darüber informieren, welche Nebenkosten und Steuern bei der Vermarkung Ihrer Immobilie anfallen. 

3. Die optimale Präsentation Ihrer Immobilie

Der erste Eindruck zählt

Sollten Sie wirklich von jedem Raum ein Bild veröffentlichen? Oder sollten Sie Aufnahmen vom vergangenen Sommer nutzen? Stimmt die inhaltliche Beschreibung der Immobilie mit den gezeigten Bildern überein? Der erste Eindruck zählt und häufig werden in diesem Zusammenhang schwer korrigierbare Fehler bei der Objektpräsentation gemacht. Wie lösen Sie diese Probleme?

Eine aussagekräftige Präsentation Ihrer Immobilie ist die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Erstellen Sie bei passender Helligkeit richtig belichtete Fotoaufnahmen mit einem professionellen Weitwinkelobjektiv und entsprechender Vollformatkamera. Wichtig ist es, mit realistischen und ansprechenden Aufnahmen emotionales Interesse zu wecken. Aufnahmen mit Drohnenbildern und virtuellen Rundgängen ergänzen die Präsentation. 

Eine aussagekräftige Darstellung

Lassen Sie professionelle Grundrisse erstellen, die auch die Größe der einzelnen Räume ausweisen. Ein potentieller Kaufinteressent wird sich die intensiv mit den Grundrissen auseinandersetzen. Daher sollten Sie diese auf die Richtigkeit genau überprüfen - auch um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 

Ansprechende Foto- und Videoaufnahmen

Der erste Eindruck ist entscheidend: achten Sie auf eine repräsentative Außenaufnahme bei passenden Lichtverhältnissen. Vermeiden Sie Photoshop-Experimente und störende Verzerrungen und nutzen Sie idealerweise eine Drohne. Nicht vergessen: ein Video generiert noch mehr Aufmerksamkeit.

4. Die Vorteile der Digitalisierung Ihrer Immobilie

Weniger Besichtigungen

Vermeiden Sie Besichtigungstourismus - Mit einem virtuellen Rundgang kann ein potentieller Kaufinteressent im Vorfeld beurteilen, ob die Immobilie seinen Vorstellungen entspricht. 

Lasergenaue Abmessungen

In einem virtuellen 3 D-Rundgang kann Ihre Immobilie zentimetergenau abgemessen werden. Interessenten können so bei einem Rundgang bereits abmessen, ob der geliebte Schrank auch passt - und das online, ohne Vor-Ort Termin.

4K- Aufnahmequalität

Präsentieren Sie Ihre Immobilie mit einer qualitativen und konkurrenzlosen Aufnahmequalität im besten Licht und setzen ganz besondere Highlights in Szene.

5. Die Do's and Don'ts beim Immobilienverkauf

Do: Reichweite maximieren

Das beste Ergebnis erhalten Sie, wenn Sie Ihre möglichen Interessenten proaktiv und gezielt ansprechen. Hierfür sollten die Vorzüge und die Einwände Ihrer Immobilie bereits im Voraus objektiv definiert werden. Filtern Sie im Vorwege, welche Zielgruppe bereit ist, den bestmöglichen Kaufpreis zu zahlen. 

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Do: 'Entpersonalisieren' Sie Ihre Immobilie

Persönliche Gegenstände und Bilder sollten bei der Präsentation Ihrer Immobilie auf ein Minimum reduziert werden. Denn: Ein Interessent möchte sich in Ihrem Zuhause seine Zukunft vorstellen.​   Entfernen Sie persönliche Gegenstände. Der Raum erhält eine „neutrale“, aber dennoch freundliche Einrichtung, ohne überfrachtet zu sein. Denn auch „vollgestopfte“ Immobilien können das Vorstellungsvermögen der Interessenten behindern. Das Gleiche gilt ebenso für völlig leere Räumlichkeiten.

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Don't: "Wir haben ja Zeit": Vermeiden Sie inkonsequente Vermarktungsdauer

Vermeiden Sie eine inkonsequente Vermarktungsdauer, denn diese ist entscheidend, um einen bestmöglichen Verkaufspreis realisieren zu können. Um so länger eine Immobilie am Markt ist, desto schwieriger gestaltet sich die Vermarktung, da die Immobilie zunehmend bekannt ist. Der beste Kaufpreis sollte - je nach Lage und Kaufpreiskategorie - in einem Zeitrahmen von maximal 2 - 6 Monaten erzielt werden. 

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Don't: Vermeiden Sie Besichtigungskriminalität

Das Hamburger Umland ist seit Jahren stark von Einbrüchen betroffen. "Wo befindet sich die Immobilie und wann darf ich besichtigen?" Bereits mit den Antworten zu diesen beiden Fragen verhelfen Sie ggf. unbewusst einer Person mit bösen Absichten, Ihre Wohn- und Lebenssituation zu beurteilen. Prüfen Sie immer die Legitimität eines Kaufinteressenten vor einer möglichen Besichtigung und qualifizieren Sie durch gezielte Fragen die Ernsthaftigkeit des Interesses.

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6. Der Verkaufsabschluss​

Zielführend verhandeln

Eine erfolgreiche Verhandlung setzt voraus, dass auch alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Akkurate Wohnflächen- und Kubaturberechnungen sind ebenso erforderlich, wie aktuelle Informationen zur Baulast sowie ein vollständiger und aktueller Grundriss. Klären Sie vorab die Richtigkeit dieser Unterlagen, um eventuelle spätere Schadensersatzansprüche zu vermeiden. 

Die Basis: ein rechtssicheres Fundament

Bevor Sie nun in die Verhandlungen mit dem Kaufinteressenten einsteigen, sollten Sie darauf achten, dass die rechtlichen Grundlagen für den Verkauf gegeben sind. Damit sind u.a. Baulasten und bau- und grundbuchrechtliche Einschränkungen, aber auch die Richtigkeit von Flächenberechnungen und Baugenehmigungen gemeint. Als Verkäufer sind Sie für diese Themen verantwortlich und können rechtlich haftbar gemacht werden. Vermeiden Sie auch das Verschweigen von baulichen Mängeln oder z.B. Wasserschäden, da selbst nach dem Verkauf Regressansprüche gegen Sie gestellt werden können.

Sollten diese Punkte positiv geklärt sein, können die Verhandlungen gestartet werden.

Bei einer erfolgreichen Verhandlung geht es nicht ausschließlich um den Kaufpreis. Beide Parteien sollten bei den Verhandlungen ein gutes Gefühl haben. Zudem sollte es zu einer gütlichen Einigung u.a. zu folgenden Punkten kommen: 

·         Übergabezeitpunkt

·         Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung

·         Nutzungsminderungen

·         Übernahme von beweglichen Gegenständen

·         u.v.m.

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7. Wann sind Sie als Verkäufer in der Haftung?

Flächenberechnung

Achten Sie darauf, dass die Flächenberechnung stimmig ist und den aktuellen und genehmigten Bauzustand darstellt.

Bauliche Schäden

Ihnen ist ein Wasserschaden bekannt, der allerdings auf den ersten Blick nicht sichtbar ist? Sollte dies vom Gericht als arglistige Täuschung gewertet werden, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Energieausweis

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, dem Kaufinteressenten einen aktuellen Energieausweis zur Verfügung stellen, ansonsten können Strafen gemäß §8 Abs. 1 EnEG folgen.

8. Die notarielle Beurkundung

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Der Kaufvertragsentwurf und der Notartermin

Eine notarielle Beurkundung des Immobilienverkaufs ist verpflichtend und nur dann ist Ihr Verkauf auch rechtskräftig. In der Regel wählt der Käufe den Notar, denn er trägt auch die wesentlichen Kosten des Notars. 

 

Stellen Sie dem Notar alle nötigen Unterlagen sowie getroffenen Vereinbarungen zu Ihrer Immobilie zur Verfügung und legen Sie besonderes Augenmerk auf einzelne Vertragsklausen, wie unter anderem: 

 

·         Gewährleistungen 

·         Grundschuldvereinbarungen 

·         Nebenabsprachen. 

 

In der Regel ist die Zahlung des Kaufpreises 4 - 6 Wochen nach der Beurkundung fällig. 

Wir unterstützen Sie gerne!

Sie haben weitere Fragen zur Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs? Sie benötigen eine fachkundige Wertermittlung Ihrer Immobilie, um eine verlässliche Kalkulationsbasis für Ihr Vorhaben zu erhalten? Wie der Wert einer Immobilie, beispielsweise in Hamburg Bergedorf oder einem der umliegenden Stadtteile, konkret ermittelt wird und welche Faktoren Einfluss auf das finale Bewertungsergebnis haben, darüber informieren Sie unsere erfahrenen Vermarktungsexperten jederzeit in einem individuellen Beratungstermin. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Hausverkauf Unterlagen: Diese Dokumente benötigen Sie

Wer erfolgreich verkaufen möchte, braucht für den Hausverkauf Unterlagen zu allen wichtigen Eigenschaften seiner Immobilie. Das Beschaffen dieser  Unterlagen stellt für Eigentümer mit Sicherheit eine der größten Herausforderungen dar. Unzählige Dokumente hängen mit einem Gebäude zusammen, doch sind längst nicht alle notwendig, um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen.  Andererseits wird das Fehlen bestimmter Unterlagen wie dem Energieausweis mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Hinzu kommt, dass viele Eigentümer nicht mit Sicherheit wissen, wie und bei welchen Behörden sie überhaupt an die notwendigen Papiere gelangen können. Im Folgenden stellen wir Ihnen deshalb die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf vor und zeigen Ihnen, wie Ihnen unsere Immobilienmakler dabei helfen, diese zu beschaffen.

1. Checkliste: Unterlagen für den Hausverkauf

2. Grundbuch: Aufbau und Inhalt

3. Grundriss

4. Anliegerbescheinigung

5. Baulastenverzeichnis

6. Energieausweis

7. Altlastenkataster

8. Genehmigung der Sanierungsbehörde

9. Nachweis zum Denkmalschutz

10. Sonstige Unterlagen für den Hausverkauf

11. Vorsicht bei falschen oder fehlenden Unterlagen!

1. Checkliste: Unterlagen für den Hausverkauf

Grundbuch: Erhältlich beim Grundbuchamt.

Grundriss: Erhältlich beim Bauamt.

Anliegerbescheinigung: Erhältlich bei der Gemeinde.

Baulastenverzeichnis: Erhältlich beim Vermessungs- und Katasteramt.

Energieausweis: Erhältlich beim Energieversorger (Verbrauchsausweis) oder Ingenieur des Gebäudes (Bedarfsausweis).

Altlastenkataster: Umweltamt.

Genehmigung der Sanierungsbehörde: Notar.

Nachweis zum Denkmalschutz: Denkmalschutzbehörde.

Unser Tipp: Sparen Sie sich Zeit und Mühen bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, indem Sie einen Immobilienmakler hierfür beauftragen! 

2. Grundbuch: Aufbau und Inhalt

Das Grundbuch zählt zu den wichtigsten Unterlagen, die für den Hausverkauf benötigt werden. Es gliedert sich insgesamt in drei Abteilungen. Abteilung 1 des Grundbuchs behandelt die Besitzverhältnisse einer Immobilie. In anderen Worten: Hier werden die Eigentümer des Objekts aufgeführt. Auch frühere Besitzer einer Immobilie sind hier ersichtlich. Abteilung 2 des Grundbuchs beinhaltet vor allem Einschränkungen und Belastungen des Grundstücks. Dies betrifft unter anderem das Recht auf Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie Wohnrechte oder das Erbbaurecht

Auch Vormerkungen (im Falle von Erbschaft) sind hierin eingetragen, genauso wie etwaige Insolvenz- oder Zwangsverwaltungsvermerke. Abteilung 3 des Grundbuchs beinhaltet unmittelbar geldwerte Rechte. Dieser Abschnitt betrifft somit Dinge wie die Hypothek, Grundschuld und Sicherungsgrundschulden. Änderungen der Einträge sind in den jeweiligen Spalten im Grundbuchauszug einsehbar. Ältere, nicht mehr gültige Einträge sind gestrichen oder gerötet. All diese Unterlagen sind beim zuständigen Grundbuchamt erhältlich.

3. Grundriss

Der Grundriss einer Immobilie ist besonders in der Vermarktungs- und Besichtigungsphase eine der essentiellen Unterlagen für den Hausverkauf. Ein möglichst detaillierter Grundriss der Immobilie ermöglicht potenziellen Käufern eine realistische Einschätzung, ob das Objekt den Bedürfnissen entspricht. Die Chancen, schneller einen relevanten Interessenten zu finden, steigen somit, wenn Sie den Grundriss bereits früh vorweisen können. Spätestens beim Unterzeichnen vom Notarvertrag benötigen Sie Pläne des Gebäudes, um den Verkauf abwickeln zu können. 

Den Grundriss Ihrer Immobilie erhalten Sie auf verschiedenen Wegen: Die gängige Methode besteht darin, einen Blick in die Bauakte der Immobilie zu werfen, in der der Grundriss enthalten ist. Die Unterlagen zur Bauakte sind in der Regel im Archiv des zuständigen Bauamtes hinterlegt. Eine andere Methode besteht darin, einen professionellen Architekten oder Planer mit der Zeichnung der Immobilie zu beauftragen.

4. Anliegerbescheinigung

Aus den Unterlagen zur Anliegerbescheinigung der Immobilie geht hervor, ob bereits alle Kosten für die Erschließung eines Grundstücks abbezahlt sind. Zu Erschließungsmaßnahmen zählen beispielsweise der Anschluss an Wasser- und Stromleitungen und Straßen. Deshalb ist die Anliegerbescheinigung insbesondere als Unterlage beim Hausverkauf in Neubaugebieten von Interesse. 

Doch auch für ältere Siedlungsgebiete können diese Unterlagen wichtig sein. Bisweilen werden nämlich Erschließungsmaßnahmen getroffen, die erst später durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Haftbar für diese Kosten ist stets derjenige, der zum Zeitpunkt der Abrechnung der Eigentümer der Immobilie ist. Wechselt die Immobilie den Eigentümer, wenn die Erschließung noch nicht abgeschlossen ist, hat folglich der Käufer und neue Besitzer die Kosten hierfür zu tragen, auch wenn die Erschließungsmaßnahmen bereits vor dem Kauf abgeschlossen waren.

5. Baulastenverzeichnis

Neben den in Abteilung 2 des Grundbuchs aufgeführten Belastungen eines Grundstücks werden öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtungen im sogenannten Baulastenverzeichnis aufgeführt. Solche Baulasten können beispielsweise durch eine Abstandsfläche zu den benachbarten Grundstücken vorhanden sein. Belastungen, die im Baulastenverzeichnis aufgeführt sind, werden in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Brandenburg und Bayern.

Belastungen, die im Baulastenverzeichnis aufgeführt sind, werden in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Brandenburg und Bayern.

Das Baulastenverzeichnis einer Immobiliewird in der Regel von Stadt oder Landkreis geführt. Die Unterlagen sind dannbeim zuständigen Katasteramt erhältlich. Zwar ist die Vorlage desBaulastenverzeichnisses keine zwingend notwendige Unterlage für denHausverkauf, jedoch kommt es durchaus vor, dass der oder die Käufer Einblick indieses Dokument anfordern. In einem solchen Fall kann der Immobilienmakler oderder Notar – unter Umständen nach einer Bevollmächtigung durch den Eigentümer –das Baulastenverzeichnis beim Katasteramt beantragen.

6. Energieausweis

Der Energieausweis einer Immobilie ist seit dem Jahr 2014 eine der notwendigen Unterlagen beim Hausverkauf und muss bereits zu Beginn der Vermarktung vorliegen. Geregelt ist dieses Dokument in der Energiesparverordnung, häufig auch als EnEV abgekürzt. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. 

Der Verbrauchsausweis basiert – wie der Name schon sagt – auf den bisherigen Verbrauchswerten (beispielsweise für Heizung und Warmwasserbereitung) der Immobilie und stellt die kostengünstigere Variante des Energieausweises dar. Dieser Energieausweis ist gültig, wenn die Immobilie mindestens fünf Wohneinheiten enthält (beispielsweise Mietwohnungen) oder das Gebäude die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Für den Verkauf der meisten Immobilien sind diese Unterlagen ausreichend. 

Der Bedarfsausweis stellt die aufwändigere Variante des Energieausweises dar. Hier basiert die Energiebilanz der Immobilie nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten, sondern auf theoretischen Werten, die anhand von Faktoren wie der Außendämmung, Verglasung und der Art der Heizungsanlage berechnet werden. Der Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn die Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten beherbergt oder die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt werden. Unabhängig von der Ausweisart können Sie den Energieausweis nur durch einen Experten erstellen lassen. Den Energieausweis erhalten Sie beispielsweise durch den Energieversorger oder einen Energieberater, Bauingenieur oder Architekten. Noch mehr Informationen zu diesen Unterlagen entnehmen Sie unserem Ratgeber Hausverkauf Energieausweis.

7. Altlastenkataster

Ein weiteres Dokument beim Hausverkauf ist der Altlastenkataster der Immobilie. Hierbei handelt es sich um ein Register, das alle Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen eines Grundstücks aufführt, die die Gesundheit des Menschen gefährden könnten. Dies können zum Beispiel Chemikalien und andere Giftstoffe sein, die ins Grundwasser gelangen aber auch Munition und Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Altlastenkataster gehört zwar nicht zu den zwingend notwendigen Unterlagen beim Hausverkauf, ist aber durchaus ein Dokument, das vom potenziellen Hauskäufer angefragt werden könnte. Den Kataster erhalten Eigentümer beim zuständigen Bundesamt.

8. Genehmigung der Sanierungsbehörde

Unter Umständen ist für den Hausverkauf eine vorherige Genehmigung der Sanierungsbehörde notwendig. Dies ist der Fall, wenn sich die Immobilie in einem von der Gemeinde festgelegten Sanierungsgebiet befindet. Diese Unterlagen werden – falls notwendig – durch den Notar während der Abwicklung des Kaufvertrages eingeholt, was allerdings eine Verzögerung beim Kaufabschluss bedeuten kann.

9. Nachweis zum Denkmalschutz

Steht die zu verkaufende Immobilie unter Denkmalschutz, gehen hiermit einige Besonderheiten einher. So bedürfen eventuelle Umbauten oder gar der (Teil-)Abriss der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde. Entsprechend werden auch Unterlagen über einen solchen Nachweis benötigt. Vor dem Hausverkauf einer denkmalgeschützten Immobilie sollte unbedingt die weitere Nutzungsabsicht mit dem potenziellen Käufer abgeklärt werden.

10. Sonstige Unterlagen für den Hausverkauf

Neben den oben genannten Dokumenten existieren weitere Unterlagen, die beim Verkauf der Immobilie von Interesse sein können. Dazu gehört beispielsweise eine Flurkarte. Bei dem Verkauf eines Grundstücks kann es durchaus vorkommen, dass der Käufer die auf der amtlichen Flurkarte hinterlegten Grundstücksgrenzen mit den tatsächlichen Begrenzungen abgleichen möchte. Die Flurkarte kann über den Notar beim amtlichen Liegenschaftskataster beantragt werden. Ist die Immobilie vermietet, interessieren sich viele potenzielle Käufer zudem für die Unterlagen zu den laufenden Mietverträgen. Auch die Versicherungsdokumente, die die Immobilie betreffen, werden beim Hausverkauf häufig angefragt.

11. Vorsicht bei falschen oder fehlenden Unterlagen!

Alle für den Hausverkauf notwendigen Unterlagen zu beschaffen ist zeitaufwändig. Liegen die oben genannten Dokumente der Immobilie jedoch nicht rechtzeitig vor, riskieren Eigentümer, rechtswidrig zu handeln. So wird das Fehlen eines Energieausweises beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet. 

Die Immobilienmakler von Engel & Völkers helfen Ihnen dabei, alle wichtigen Unterlagen zu beschaffen und führen Ihren Hausverkauf zum Erfolg. Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von uns beraten!

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  • Langenhorner Chaussee 683
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