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Was muss ich als neuer Einwohner tun, um mein Fahrzeug nach Andorra zu bringen?

Engel & Völkers Andorra bietet Ihnen ein sehr komplettes Portfolio, um Ihre Träume zu erfüllen und ein Haus nach Ihren Wünschen zu erwerben. Außerdem versorgen wir Sie mit den Informationen, die Sie benötigen, um Ihr Leben im Land zu festigen.

Schritte für die Einfuhr eines Fahrzeugs als neuer Einwohner in Andorra

Wir von Engel & Völkers Andorra zeigen Ihnen, wie man es macht. Fast jedes Fahrzeug kann importiert und auf den Namen des Eigentümers zugelassen werden. Zuvor muss es jedoch in dem Land zugelassen sein, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz hat, und die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung muss erteilt worden sein. Das betreffende Fahrzeug muss seit mehr als 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen sein, und die Einfuhr muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung erfolgen.

Zu beachten

Zunächst einmal müssen die Fahrzeuge den europäischen Vorschriften entsprechen, die sich auf Folgendes beziehen Klasse EURO 5 Emissionen oder höher entsprechen. In diesem Sinne dürfen auch keine Fahrzeuge eingeführt werden, bei denen sich das Lenkrad auf der rechten Seite befindet. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, als Oldtimer eingeführt werden. Zu beachten ist auch, dass der Einfuhrzoll oder IGI 4,5% des Marktwerts des betreffenden Fahrzeugs beträgt, während er bei Hybridfahrzeugen nur 1% beträgt. Die Kosten für die Zulassung betragen €200 und die Schilder werden vom Automobile Club Andorra ausgegeben undhaben einen Preis von €60 . Ebenso müssen Autos, die außerhalb der Europäischen Union erworben oder hergestellt wurden, eine zusätzliche Steuer von 10% entrichten. Außerdem ist es nach der Zulassung im Land erforderlich, eine Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft aus Andorra abzuschließen. Auch Personen, die nicht in Andorra wohnen, können ihr Fahrzeug in Andorra zulassen, allerdings werden in diesen Fällen vorläufige Nummernschilder ausgegeben, die jedes Jahr erneuert werden müssen.

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Erforderliche Dokumente für die Einfuhr eines Fahrzeugs

Unabhängig von der Art der Einfuhr sind für die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Andorra die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Reisepass des Eigentümers des Fahrzeugs.

  • Wohnsitzbescheinigung (außer für Nichtansässige mit Kurzzeitkennzeichen).

  • Fahrzeugschein.

  • Dokumente, die bescheinigen, dass die letzte technische Inspektion oder ITV im Herkunftsland bestanden wurde, sowie eine Zulassungs- oder Konformitätsbescheinigung, falls das Fahrzeug verändert wurde.

  • Technische Bescheinigung.

  • Versicherungspolice bei der andorranischen Versicherungsgesellschaft.

  • Erklärung über die Ausfuhr und Einfuhr.

  • Abmeldung bei der zuständigen Transitbehörde im Herkunftsland.

Zollkennzeichen auf Anfrage

Seit 2014 können Autos mit andorranischen Kennzeichen eine personalisierte Registrierung beantragen. Die Kombination muss aus arabischen Zahlen und Großbuchstaben ohne Akzente bestehen, mindestens fünf Zeichen lang sein und mit einem Buchstaben beginnen. Verboten sind verwirrende Abkürzungen und bereits vergebene Kombinationen. Vorangestellt sei, dass das Ministerium für die Abweisung von Gesetzesverstößen und Störungen der öffentlichen Ordnung verantwortlich ist. Die Kosten variieren je nach individuellem Kennzeichen, während die jährlichen Lizenzgebühren fix und mindestens 200€ sind.

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