Digitaler Kanal für Hinweise auf Missstände
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und ihrer Umsetzung in spanisches Recht durch das Gesetz 2/2023 vom 20. Februar, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften und die Korruptionsbekämpfung melden, stellt Engel & Völkers allen seinen Mitarbeitern, freiberuflichen externen Mitarbeitern und Lieferanten ein digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung: EQS Integrity Line, zugänglich über den folgenden Link: https://engelundvoelkers.integrityline.com/frontpage.
Das Meldesystem soll die Möglichkeit bieten, Verstöße oder begründete und offensichtliche Hinweise auf Straftaten, illegale Geschäftspraktiken und anderes schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden. Die Sicherheitsstandards unseres ISO-zertifizierten Meldesystems gewährleisten, dass ein Hinweisgeber, der in gutem Glauben handelt und anonym bleiben möchte, nicht identifiziert werden kann. Unabhängig davon, ob die Meldung anonym ist oder nicht, werden das Management und das Compliance-Team von Engel & Völkers sicherstellen, dass niemand aufgrund seiner Meldung diskriminiert, bestraft oder geschädigt wird.
Das Meldesystem wird auf hochsicheren, nach ISO 27001 zertifizierten Servern gehostet, auf denen IP-Adressen, Standorte, Gerätespezifikationen und andere Daten nicht gespeichert werden. Es ist daher unmöglich, die Beschwerdeführer durch technische Mittel zu identifizieren. Darüber hinaus wird der Inhalt der Meldungen, ob anonym oder nicht, mit fortschrittlichen Technologien unter Verwendung eines privaten und öffentlichen 2048-Bit-RSA-Schlüsselverfahrens verschlüsselt übertragen. Darüber hinaus erfolgt die gesamte Serverkommunikation über eine sichere HTTPS-Verbindung (siehe www.eqs.com).
Unabhängig davon, ob sich ein Hinweisgeber dafür entscheidet, anonym zu bleiben oder seinen Namen oder seine E-Mail-Adresse anzugeben, werden die Meldungen und die weitere Kommunikation im Zusammenhang mit der Meldung selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für die Identität des Beschwerdeführers als auch für den Inhalt aller Mitteilungen im Anschluss an die Beschwerde.
welche Sachverhalte können über das Meldesystem gemeldet werden?
Es ist möglich, begründete und offensichtliche Verdachtsmomente in Bezug auf Verstöße, Straftaten, illegale Geschäftspraktiken und anderes schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden. So können beispielsweise Verstöße im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Datenschutzverstöße, Verstöße im Zusammenhang mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken (Bestechung, Interessenkonflikte usw.) usw. gemeldet werden.
Weitere Informationen über das Digital Whistleblowing System erhalten Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse: spain.dp@engelvoelkers.com
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