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Engel & Völkers Mallorca Central
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W-02Q8YG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Christine Turban
EV MALLORCA PROPERTY SL
Lizenzpartner der Balearev GmbH
Zimmer
8Schlafzimmer
6Badezimmer
5Wohnfläche
682 m²Gesamtfläche
682 m²Grundstücksfläche
132.486 m²Parkplätze
20Baujahr
1890Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
Pellet-HeizungSencelles ist eine Gemeinde, die sich im Zentrum von Mallorca befindet und aus mehreren kleinen Dörfern besteht, nämlich Biniali, den "Llogarets" von Ruberts, Jornets, Judi und Cascanar Laiar, die alle einen besonderen Charme für diejenigen haben, die das ländliche und friedliche Leben genießen wollen. Es hat unter anderem mehrere Lebensmittelgeschäfte sowie Restaurants und Cafés, eine Apotheke und ein Sportzentrum. Es hat ungefähr 3.000 Einwohner und der Wochenmarkt findet jeden Mittwoch statt. Dieser Teil von Mallorca gehört zur Weinregion der Herkunftsbezeichnung Binissalem. Sie können verschiedene Weingüter finden, wie den "Celler Can Ramis", wo eigener Wein produziert und verkauft wird. Sie können auch das Weingut von “Son Prim“ besichtigen und dort den Wein aus eigener Herstellung verkosten. Das Dorf ist bekannt für die Statue von Schwester Sor Francinaina Cicer, die 1989 seliggesprochen wurde. Einige Gegenstände aus ihrem Leben sind noch in ihrem Geburtshaus, dem Kloster der Barmherzigen Schwestern (18. - 19. Jahrhundert), erhalten und zu besichtigen.
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C/ Marqués de la Fontsanta 45A, 07320, Santa Maria del Cami
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Engel & Völkers handelt als reiner Vermittler und kann in dieser Funktion weder baurechtliche oder anderweitige, rechtliche Beratung leisten, noch Gewähr über den Zustand der angebotenen Immobilien übernehmen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die Engel & Völkers von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden und übernimmt somit keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Es ist empfehlenswert, die baurechtliche Situation durch einen Fachanwalt und ggfls. den technischen Zustand der Immobilie durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Lieferung nach Vereinbarung. Die beim Kauf anfallenden Steuern und Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Vermittlungsgebühr geht laut Verkaufsauftrag zu Lasten des Verkäufers.