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Engel & Völkers Mallorca Central
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W-00ABZU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Christine Turban
EV MALLORCA PROPERTY SL
Lizenzpartner der Balearev GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
5Badezimmer
3Wohnfläche
282 m²Gesamtfläche
282 m²Grundstücksfläche
1.874 m²Parkplätze
10Baujahr
2004Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungBunyola ist ein kleines Dorf am Fuße der Sierra de Alfábia, umgeben von der Sierra de Tramuntana, mit etwa 7.000 Einwohnern und einem großflächigen Gebiet. Bunyola zählt zu einer der sechs größten Gemeinden der gesamten Insel. Zum Gemeindegebiet gehören verträumte Orte wie Orient und die luxuriöse Villengegend Sa Coma sowie die beiden geschichtsträchtigen Landgüter Alfábia und Raixa. Zu den großen Reichtümern dieser traumhaften Gegend zählt die sogenannte „Sa Comuna“, eines der größten öffentlich zugänglichen Waldgebiete Mallorcas mit Kulturwanderweg. Im Zentrum von Bunyola befinden sich die Kirche San Mateo und der Hauptplatz, auf welchem man einen guten Kaffee trinken und die ruhige Atmosphäre dieser Gegend genießen kann. Die historische Holzeisenbahn von Sóller passiert auf dem Weg nach Palma den alten Bahnhof von Bunyola. Der Ort zeichnet sich durch seine Ruhe, die Schönheit seiner engen Gassen, die Architektur seiner alten Steinhäuser sowie durch seine Nähe und gute Anbindung an Palma aus. Außerdem findet am Mittwoch und Samstagmorgen ein Wochenmarkt statt, auf dem man frisches Gemüse, Obst, Kleidung und vieles mehr kaufen kann. Das Dorf verfügt über gute Restaurants und Cafés. Es ist etwa 25 Minuten vom Flughafen und 15 Minuten von Palmas Zentrum und den nächstgelegenen Stränden entfernt.
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C/ Marqués de la Fontsanta 45A, 07320, Santa Maria del Cami
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Engel & Völkers handelt als reiner Vermittler und kann in dieser Funktion weder baurechtliche oder anderweitige, rechtliche Beratung leisten, noch Gewähr über den Zustand der angebotenen Immobilien übernehmen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die Engel & Völkers von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden und übernimmt somit keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Es ist empfehlenswert, die baurechtliche Situation durch einen Fachanwalt und ggfls. den technischen Zustand der Immobilie durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Lieferung nach Vereinbarung. Die beim Kauf anfallenden Steuern und Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Vermittlungsgebühr geht laut Verkaufsauftrag zu Lasten des Verkäufers.