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Engel & Völkers Mallorca Central
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W-02P78T – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Christine Turban
EV MALLORCA PROPERTY SL
Lizenzpartner der Balearev GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
5Wohnfläche
354 m²Gesamtfläche
354 m²Grundstücksfläche
1.800 m²Garagen
2Parkplätze
1Baujahr
2023Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
Wärmepumpe, FußbodenheizungDies ist ein kleines Dorf am Fuße der Sierra de Alfábia, umgeben von der Sierra de Tramuntana, mit etwa 6.000 Einwohnern und einem großflächigen Gebiet. Bunyola zählt zu einer der sechs größten Gemeinden der gesamten Insel. Zum Gemeindegebiet gehören Palmanyola und Orient sowie die beiden beeindruckenden Landhäuser Alfábia und Raixa. Zu den großen Reichtümern dieser traumhaften Gegend zählt die sogenannte „Sa Comuna“, ein Anwesen in Gemeindebesitz. Sehr gut angebunden via Straße und Zug, ist der alte Bahnhof erhalten geblieben, der Palma und Sóller miteinander verbindet. Im Zentrum von Bunyola befinden sich die Kirche San Mateo und der Hauptplatz, auf welchem man einen guten Kaffee trinken kann, während man die ruhige Atmosphäre dieser Gegend genießt. Bunyola zeichnet sich durch seine Ruhe, die Schönheit seiner engen Gassen, die Architektur seiner alten Steinhäuser sowie durch seine Nähe und gute Anbindung an Palma aus. Das Dorf verfügt über gute Restaurants und Cafés. Es ist etwa 25 Minuten vom Flughafen und 15 Minuten von Palmas Zentrum und den nächstgelegenen Stränden entfernt.
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C/ Marqués de la Fontsanta 45A, 07320, Santa Maria del Cami
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Engel & Völkers handelt als reiner Vermittler und kann in dieser Funktion weder baurechtliche oder anderweitige, rechtliche Beratung leisten, noch Gewähr über den Zustand der angebotenen Immobilien übernehmen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die Engel & Völkers von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden und übernimmt somit keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Es ist empfehlenswert, die baurechtliche Situation durch einen Fachanwalt und ggfls. den technischen Zustand der Immobilie durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Lieferung nach Vereinbarung. Die beim Kauf anfallenden Steuern und Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Vermittlungsgebühr geht laut Verkaufsauftrag zu Lasten des Verkäufers.