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Engel & Völkers Essen
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W-02UC7R – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Eva Wirth
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
12Badezimmer
4Wohnfläche
269 m²Gesamtfläche
400 m²Grundstücksfläche
1.400 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
2Stellplätze
4Baujahr
1928Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
296 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisSüdlich der Innenstadt gelegen, unweit der Ruhr und des Baldeneysees, zählt dieser Teil der Stadt mit zu den besten Wohngegenden. Die Frankenstraße verbindet die Stadtteile Essen Stadtwald und Essen Bredeney miteinander und liegt direkt am Essener Stadtwald. Fußläufig erreichen Sie von hier aus nicht nur den Baldeneysee, sondern auch zwei unmittelbar in der Nähe liegende Tennisplätze sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs. Der Schellenberger Wald mit seinen Wanderwegen liegt ebenfalls in unmittelbar angrenzender Nähe und bietet weitere zahlreiche Optionen der Freizeitgestaltung. Nicht zuletzt wegen der vielen Naherholungsmöglichkeiten, sowie den idealen Verkehrsanbindungen ist diese Lage so attraktiv. In den angrenzenden Stadtteilen Heisingen, Rüttenscheid und Rellinghausen finden Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, sowie Ärzte aller Fachrichtungen, Banken, Kindergärten und Schulen. Die Anbindung an den öffentlichen Personen Nahverkehr ist ebenso gut wie die minutenschnelle Erreichbarkeit der Autobahnen A 40 und A 52.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Rüttenscheider Str. 251, 45131, Essen
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.