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Sonnenbichl, Garmisch-Partenkirchen
Grundstück mit Altbestand und hohem Baurecht in Garmisch-Partenkirchen
Price
€1,060,000
Zum Verkauf steht ein ca. 813 m² großes Grundstück Im Ortsteil Garmisch. Das Grundstück ist noch bebaut mit einem Einfamilienhaus aus dem Bj. 1937 und einem Anbau aus 1955. Das Haus wurde nicht instandgehalten oder modernisiert, ein Abriss ist zu empfehlen. Eine Bebauung ist nach § 34 "Einfügen in die Nachbarbebauung" möglich. Ein Auszug aus dem amtlich erstellten Gutachten vom 31.8.2022 ergibt folgende Aussage zur Bebauung: "Der Gutachterausschuss des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat zum 01.01.2024 für erschließungsbeitragsfreie und unbebaute Wohnbauflächen, einen Bodenrichtwert von 1.350 €/m², bei einer wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 0,55, für offene Bauweise, zwei Geschosse und einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 800 m² ermittelt. Das Bestandshaus ist frei und nicht vermietet. Für 2027 ist die Inbetriebnahme des Kramertunnels und damit die Ortsumfahrung Garmisch geplant. Dadurch wird sich die Emissionsbelastung für diese Grundstück deutlich reduzieren.
Your advisor: Ralf Schatto
Property ID: W-02WJUA
Object type
Site
Plot surface
813 m²
Das Grundstück mit Altbestand befindet sich in einem reinen Wohngebiet in Ortseingangslage von Garmisch, zwischen Loisach und Kramer. In ca. 15 Gehminuten erreichen Sie die Garmischer Fußgängerzone. Die Infrastruktur in Garmisch-Partenkirchen ist sehr gut. Es bestehen vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sowie eine große Auswahl an Restaurants, Cafés und Bistros. Schulen jeder Art, Kindergärten als auch Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind schnell erreichbar. Das Grundstück mit Altbestand befindet sich an der B23 Ortseingang von Garmisch. Voraussichtlich in 2027 soll der Bau des Kramertunnels fertiggestellt sein, der den Ortsteil Garmisch verkehrstechnisch deutlich entlasten wird.
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Provider:
Schatto Immobilien
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach beträgt die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.