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Engel & Völkers Wiesbaden
+49 611 54 10 00
W-02VNY2 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Christina Laurich
EV-Immobilien Beran GmbH
Licence partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
3Bedrooms
2Bathrooms
1Living area
75 m²Total surface
86 m²Condition
Very goodParking bays
1Construction year
1969Energy certificate available
YesType of heating
RadiatorEnergy source
Oil heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateDie Wohnung befindet sich seitlich der Biebricher Allee, unweit vom Hauptbahnhof. In weniger als einer Minute zu Fuß erreichen Sie eine Treppe, die direkt zum Einkaufszentrum Lili und dem Hauptbahnhof führt. Hier finden Sie eine Vielzahl von Restaurants, verschiedene Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Blumenläden, eine Bank, Drogerien, Apotheken, Ärzten, Frieseure, ein Fitness-Studio und viele weitere Geschäfte des öffentlichen Lebens. Außerdem erreichen Sie in wenigen Minuten fußläufig die Innenstadt. Der Stadtteil Südost zeichnet sich durch eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aus, was das Erreichen der umliegenden Regionen erleichtert. Der Stadtteil verfügt über eine solide Infrastruktur, der u.a. Kindergärten, Schulen und medizinische Versorgung beinhaltet. In Südost gibt es zahlreiche Grünflächen und Parkanlagen, die für Erholung und Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Die Wohngebiete sind überwiegend ruhig und bieten eine angenehme Wohnatmosphäre. Es gibt eine breite Palette von Wohnungsangeboten, die für unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets geeignet sind. Insgesamt ist Südost ein attraktiver Stadtteil für Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnlage sind, die eine gute Anbindung an die Stadt und eine hohe Lebensqualität bietet.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.