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Engel & Völkers Esslingen
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W-02WK8O – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Julia Eitner
EV Esslingen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
8Bedrooms
5Bathrooms
2Living area
254 m²Plot surface
675 m²Condition
TopGarages
3Parking bays
3Construction year
2001Energy certificate available
YesEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateFinal Energy Consumption
53.4 kWh/m²aDer Stadtteil Oberhof, der seit Anfang des 20. Jahrhunderts zu Esslingen gehört, befindet sich in ruhiger Lage im Osten der Stadt. Mit seinen ca. 80 Einwohnern ist Oberhof der kleinste Stadtteil von Esslingen. Die Stadt selbst sticht jedoch mit seinen ca. 94.000 Bürgern als ein wichtiger Standort in der Region Stuttgart hervor und ist zudem die größte Kommune im gesamten Landkreis. Neben den umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt von Esslingen bietet der Stadtteil Oberesslingen, unweit von Oberhof, diverse Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf sowie Arztpraxen, mehrere Schulen und Kindergärten. Die günstige Lage ermöglicht nur kurze Autofahrzeiten in die Innenstadt und bietet zudem auch eine schnelle Anbindung Richtung Stuttgart. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel sorgen für eine unkomplizierte und schnelle Verbindung vom Oberhof zur Innenstadt und damit auch nach Stuttgart. Die Lage des Stadtteils Oberhof sticht vor allem durch sein breites Angebot an Naherholungsmöglichkeiten hervor. Geboten werden schöne Spazier- und Radwege und mehrere Aussichtswege. Ein Panorama-Restaurant runden das Angebot in Oberhof ab.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.