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Engel & Völkers St.Peter-Ording
04863 970 90 10
W-02WK7T – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Karin Brockmeier
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
2Bedrooms
1Bathrooms
1Living area
35 m²Condition
GoodParking spaces
1Construction year
1983Energy certificate available
YesFinal energy demand
117.3 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Electric heatingEnergy certificate type
Demand certificateSt. Peter-Ording liegt auf der Halbinsel Eiderstedt und gehört zum Kreis Nordfriesland. Der Ort hat als einziges deutsches Seebad eine eigene Schwefelquelle und trägt daher die Bezeichnung „Nordseeheil- und Schwefelbad“. St. Peter-Ording besteht aus 4 Ortsteilen. Die zum Verkauf stehende Wohnung befindet sich im Ortsteil Bad, dem Zentrum der Gemeinde St. Peter-Ording. Dieser Ortsteil bietet ein facettenreiches Programm, von vielfältigen kulturellen Angeboten bis hin zu zahlreichen Restaurants, Bars und Einkaufsmöglichkeiten und lässt somit keine Wünsche offen. Von der Promenade aus reicht der Blick über Salzwiesen und Dünen bis hin zum weitläufigen, kilometerlangen feinsandigen Strand der bequem über die Seebrücke erreicht wird. Die beeindruckenden Pfahlbauten prägen das typische Erscheinungsbild dieser Region. Über die Bundesstraße B202 ist St. Peter-Ording mit dem Auto leicht erreichbar.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.