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Schweizer CO2-Gesetz vom Tisch

Das Thema Klimaschutz ist in der Immobilienbranche allgegenwärtig und heizt die Debatte um eine Reduzierung des CO2-Gehalts an. Die Schweiz will den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid bis 2030 halbieren, bezogen auf den Wert von 1990. Und 2019 hat der Bundesrat das Ziel festgelegt, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu vermindern. Trotzdem hat bei der Volksabstimmung am 13. Juni 2021 eine knappe Mehrheit von 51,6 Prozent gegen eine Gesetzesvorlage zur Reduzierung des CO2-Gehalts und gegen eine gesetzliche Erhöhung der CO2-Preise gestimmt. Wonach müssen sich Immobilieneigentümer nun richten?

Inhalte der Gesetzesvorlage

Für Gebäude sah die Vorlage des CO2-Gesetzes klare Standards und Grenzwerte vor sowie Abgaben auf Benzin, Öl und Gas. Das Gesetz hätte deutlich strengere Vorgaben bewirkt als die geltenden Energiegesetze der Kantone. Bestandsimmobilien mit Öl- und Gasheizungen hätten die Energievorschriften und Grenzwerte wohl kaum einhalten können. Eine Erhöhung der Heizölpreise ist damit vom Tisch, ebenso wie die Förderung von klimafreundlichen Gebäudesanierungen. 


Ein breites Parteienbündnis und Umweltverbände hätten diese Regelung begrüßt und kritisieren nun, dass unklar bleibt, wie die Schweiz die internationalen Klima-Verpflichtungen erfüllen solle. Die Kritiker der Vorlage sind froh, dass das Gesetz vom Tisch ist, vor allem wegen der Belastung für die Wirtschaft und der Bevormundung der Bevölkerung.

Kantone müssen entscheiden

Was erwartet nun Haus- und Wohnungseigentümer? Die Vorlage des National- und Ständerats ist gescheitert und daher gelten beim Bau oder bei einer Sanierung wie bisher die kantonalen Bau- und Energiegesetze. Auch sie setzen auf erneuerbare Energie und wollen den Energieverbrauch und CO2-Emissionen drosseln. Die Rolle der Immobilien ist dabei beachtlich, denn sie sind für rund 24 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen und 44 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich.


Allerdings sind die regional gültigen Gesetze sehr unterschiedlich. Sogenannte Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) gelten in vierzehn Kantonen. Sie geben Grenzwerte für den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser vor. Zudem muss bei einer Sanierung ein Teil des Bedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. In drei Kantonen ist die Revision des Gesetzes abgeschlossen, und in sechs Kantonen laufen die parlamentarischen Beratungen.


Lesen Sie mehr zum Thema energetische Sanierungen im Engel & Völkers Ratgeber zu diesem Thema. (4.8.21)

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