Unsere Öffnungszeiten
MO: 10.30 - 18.00 Uhr | DI - DO: 09.00 - 18.00 Uhr | FR: 09.00 - 17.00 Uhr
Besichtigungen sind während Öffnungszeiten möglich.
Wenn sich die Verkäuferschaft und die Käuferschaft beim Verkauf einer Immobilie einig sind, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Anders als zum Beispiel beim Verkauf eines Autos, muss beim Verkauf einer Immobilie der Kaufvertrag öffentlich beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
Wer schon einmal eine Immobilie gekauft oder verkauft hat weiss, mit wie viel administrativem Aufwand der gesamte Prozess verbunden ist. Das Gesetz schreibt vor, dass Grundstücke und Liegenschaften nur mit einem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag verkauft werden können. Doch was bedeutet dies genau?
Eine Liegenschaft kann weder mit einem mündlichen noch mit einem schriftlichen Vertrag ohne Beurkundung abgeschlossen werden. Beide Parteien müssen den Kaufvertrag bei einem zuvor ausgewählten Notariat unterzeichnen – im Beisein einer Notarin oder eines Notars. Danach meldet das Notariat den Eigentumswechsel dem zuständigen Grundbuchamt. Erst nach erfolgreicher Erfassung und Veröffentlichung im Grundbuch ist der Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erfolgreich abgeschlossen.
Damit im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen, teilen wir die wichtigsten Tipps zum Kaufvertrag.
Üblicherweise wird der Kaufvertrag vom Notariat erstellt. Dennoch sollten beide Parteien den Vertrag genau durchlesen und auf alle notwendingen Inhalte überprüfen. Folgende Punkte sollten in jedem Fall enthalten sein:
bei Stockwerkeigentum, dazugehörige Tiefgaragenparkplätze, Grundstückfläche
Es kann durchaus passieren, dass Namen oder Adressen falsch erfasst wurden. Sammeln Sie am Besten alle Korrekturen beider Parteien und senden Sie sie gemeinsam einmalig an das Notariat. So sparen Sie zusätzliche Kosten.
Wenn alle notwendigen Korrekturen im Kaufvertrag erledigt sind, einigen sich die Käufer- und Verkäuferschaft mit dem Notariat auf einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Bei diesem Termin ist nebst den beiden Parteien immer auch eine Notarin oder ein Notar anwesend. Diese:r hat die Aufgabe den Kaufvertrag Punkt für Punkt durchzugehen und liest den Vertrag wortwörtlich vor. Sollte noch irgendetwas unklar sein, können die beiden Parteien jederzeit unterbrechen und Fragen stellen. Erst wenn beide Parteien keine Fragen mehr haben, wird der Kaufvertrag nacheinander zur Unterschrift an alle beteiligen Personen gereicht. Damit ist der Verkauf einer Liegenschaft besiegelt und die Käuferschaft wird zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Nach der Vertragsunterzeichnung sendet das Notariat ein Original an das zuständige Grundbuchamt. Bis die neue Eigentümerschaft ins Grundbuch eingetragen ist, dauert es in der Regel ca. 2 Wochen. In der Regel werden die beiden Parteien mit dem Zusenden je eines Originals über die erfolgreiche Grundbuchänderung vom Notariat informiert.
Selbstverständlich ist die ganze Arbeit des Notariats und weiterer Ämter wie dem Grundbuchamt mit Kosten verbunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Kaufvertrag genau festzulegen, wer für die Kosten aufkommt.
Informieren Sie sich frühzeitig, welche Kosten für Sie anfallen und budgetieren sie diese von Anfang an mit ein. Insbesondere die Notariatskosten richten sich an den Kaufpreis der Liegenschaft – je mehr ein Objekt kostet, desto höher die Notariatskosten.
Weitere Informationen rund um den Verkauf bzw. den Kauf einer Liegenschaft finden Sie in unserem kostenlosen Engel & Völkers Guide.
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