Unsere Öffnungszeiten
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Wer ausländischer Staatsangehöriger ist und keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann ohne eine Bewilligung keine Immobilien oder Grundstücke erwerben. Wann Sie von dieser Bewilligung befreit sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Lex Koller. Und noch vieles mehr.
Seit Jahren ist eine steigende Nachfrage nach Eigentum in der Schweiz zu beobachten. Doch nicht nur Schweizer Bürger oder niedergelassene Ausländer haben ein Interesse an einem Hauskauf, sondern auch ausländische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in der Schweiz – insbesondere auch an Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Jedoch ist der Verkauf von Grundstücken an Ausländer gesetzlich eingeschränkt. Diese Vorschriften sind heute unter dem Namen Lex Koller bekannt und gesamtschweizerisch gültig.
Im Jahr 1961 wurden erstmals Vorschriften zum Verkauf von Grundstücken an Ausländer erlassen. Zweck dieser Vorschriften war der Schutz des Schweizer Bodens vor Überfremdung. Diese wurden aber in den darauffolgenden Jahren mehrmals wieder gelockert – letztmals im Jahr 1997. Das unter dem Namen Lex Koller bekannte Bundesgesetz regelt den Kauf von Grundstücken und Immobilien durch Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz. Wann es dafür eine Bewilligung braucht und wann ausländische Staatsangehörige davon befreit sind, erfahren Sie in unserm Ratgeber zur Lex Koller. Ausserdem finden Sie eine übersichtliche Tabelle, in welcher dargestellt ist, was Ausländer in der Schweiz problemlos erwerben können und welche Grundstücke und Immobilien bewilligungspflichtig sind.
Unsere Ratgeber erfüllen einen einfachen Zweck: Wir möchten Ihnen damit ein Stück unserer Erfahrung und unseres Fachwissens mitgeben und Ihnen helfen, sich in der Welt der Immobilien zurechtzufinden. Egal, ob mit dem Ratgeber zum Einbruchschutz, zum Thema Vermietung, zum Thema Steuern oder mit unserem Erbschafts-Ratgeber – Sie erhalten alles Wichtige in Kürze erklärt. Entdecken Sie alle unsere Ratgeber entweder online oder auch gedruckt in Ihrem Engel & Völkers Shop in der Nähe.
Haben Sie noch andere Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Kauf von Immobilien? Kontaktieren Sie uns in Ihrem nächsten Engel Völkers Shop per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
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