Unsere Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr
Lieben Sie die Schweizer Berge oder das Tessin und wünschen Sie sich eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz? Erfahren Sie, was es rechtlich bei einer Zweitwohnung zu beachten gibt und was Sie tun können, um Leerstände zu vermeiden.
Ferienwohnungen in der Schweiz sind seit der Pandemie sehr gefragt. Remotework und Homeoffice-Tage machen möglich, was früher absolut unvorstellbar war: Dort arbeiten, wo man normalerweise Ferien macht. Doch nicht nur verlängerte Wochenenden und längere Ferienaufenthalte werden mit einer Ferienwohnung ermöglicht, sondern je nach Saison kann die Wohnung auch ein lukratives, passives Einkommen generieren.
Aber bevor Sie sich auf dieses Unterfangen einlassen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte. Zunächst einmal, was genau ist eine Zweitwohnung? Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die neben der Hauptwohnung genutzt wird. Es kann sich dabei um eine Ferienwohnung, eine Wohnung für berufliche Zwecke oder eine Wohnung für Angehörige handeln.
Ein wichtiger Faktor beim Erwerb von Zweitwohnungen in der Schweiz ist die Zweitwohnungsinitiative. Diese Initiative, die im Jahr 2012 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, regelt insbesondere den Neubau von Zweitwohnungen. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% werden nur dann neue Baubewilligungen erteilt, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Wohnungen als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftete Wohnung genutzt werden.
Diese Initiative soll sogenannte «kalte Betten» vermeiden und Tourist:innen die Möglichkeit bieten, mehr Wohnraum in den beliebten Regionen zu finden. Aus diesem Grund lohnt sich je nachdem auch die zeitweise Vermietung an Dritte, denn je nach Saison können Sie ein beträchtliches Zusatzeinkommen dadurch generieren.
Weitere wichtige Themen sind das Angebot und die Nachfrage von Zweitwohnungen. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in der Schweiz ist in den letzten Jahren stark gestiegen, was zu einem knappen Angebot und höheren Preisen führt.
Des Weiteren ist es wichtig sich über das Reglement für Schweizer und Ausländer in Bezug auf Lex Koller im Klaren zu sein. Lex Koller ist ein schweizerisches Bundesgesetz, das besagt, dass Ausländer in bestimmten Kantonen nur unter bestimmten Bedingungen eine Immobilie als Zweitwohnsitz erwerben dürfen. In unserem Engel & Völkers Ratgeber zu Lex Koller finden Sie dazu weitere Informationen.
Trotz der allgemein sehr starken Nachfrage nach Zweitwohnungen ist diese stark an beliebte Ferienorte gebunden. Aktuell sind es hauptsächlich die beliebten Ferienregionen wie das Berner Oberland, Graubünden, die Zentralschweiz und das Tessin, die besonders gefragt sind.
Die Immobilienexpert:innen von Engel & Völkers kennen den Markt und wissen genau, wie Sie zu Ihrer Traumliegenschaft kommen. Wir können Sie sowohl beim Kauf einer Zweitwohnung oder eines Ferienhauses unterstützen als auch eine allfällige Vermietung organisieren. Nehmen Sie am besten direkt mit Ihrem nächsten Engel & Völkers Shop in Ihrer Nähe Kontakt auf. Wir freuen uns, Ihnen bei Ihrem Vorhaben weiterzuhelfen.
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