Engel & Völkers Lizenzpartner Region Zürich > Blog > Das sollten Sie beim Immobilienverkauf an internationale Käufer beachten

Das sollten Sie beim Immobilienverkauf an internationale Käufer beachten

Wer eine Immobilie in Zürich verkaufen will, muss in der Regel nicht lange auf Interessenten warten. Einer der Gründe dafür ist die hohe Lebensqualität des malerischen Gebiets: Die Kultur- und Finanzmetropole Zürich zählt gemäss des Global Liveability Index 2022 der Economist Intelligence Unit zu einer der zehn lebenswertesten Städte weltweit. Angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und einer hohen Zahlungsbereitschaft ist die Vermarktung des Eigenheims im Moment ausserdem eine besonders lukrative Massnahme.

 
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und haben Interesse daran, diese zu verkaufen? Erfahren Sie hier den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Das Abschliessen eines solchen Geschäfts ist sowohl mit Bürgern der Schweiz als auch mit Expats möglich. Letzteres ist jedoch durch das „Lex Koller”-Gesetz eingeschränkt - dieses regelt, welche Vorschriften für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gelten. Um bei der Transaktion beurteilen zu können, wer für den Wohnungs- oder Hauskauf befugt ist, ist es wichtig, die jeweiligen Reglementierungen zu kennen.


Worauf Sie beim Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses an Ausländer achten sollten, wissen unsere erfahrenen Engel & Völkers Immobilienmakler in Zürich und dem Zürcher Umland.


Lex Koller - Diese Einschränkungen gibt das Schweizer Gesetz für den Verkauf von Immobilien vor

Auch in Zürich entscheidet die Lex Koller seit dem 16.12.1983 darüber, welche Regeln Expats in der Schweiz beachten müssen. Das Bundesgesetz regelt den Kauf von Wohnliegenschaften als Haupt- oder Zweitwohnsitz - Gewerbeimmobilien sind also davon ausgeschlossen. Im Grunde soll sichergestellt werden, dass Erwerber von Häusern und Wohnungen diese auch tatsächlich bewohnen. Damit wird verhindert, dass Ausländer Schweizer Immobilien als reine Geldanlage nutzen. Für Sie als Eigentümer ist das von Vorteil, denn der Schweizer Immobilienmarkt ist durch diese Regulierung sehr stabil und weniger anfällig für abrupte Einbrüche. Das Engel & Völkers Immobilienmakler-Team in Zürich informiert Sie über die genauen Bedingungen des Gesetzes.

 Zürich
- Erfahren Sie, was Sie zum Verkauf einer Immobilie in der Region Zürich an einen internationalen Käufer wissen sollten

In der Schweiz sind Transaktionen, die die folgenden Kriterien erfüllen, bewilligungspflichtig:

  • Der Käufer ist eine Person im Ausland
  • Das Grundstück bedarf aufgrund seiner Nutzung einer Bewilligung
  • Das erworbene Recht (z.B. Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechts an einem Grundstück oder der Erwerb von Anteilen an einer juristischen Person, deren tatsächlicher Zweck der Erwerb von Grundstücken ist) gilt als Immobilienerwerb im Sinne des BewG („Lex Koller”)


Gleichgestellt mit Schweizerischen Immobilienkäufern sind nach Lex Koller Bürger von EU- und EFTA-Ländern sowie Bürger anderer Staaten mit einer Niederlassungsbewilligung C - diesen ist der Hauskauf sowie der Wohnungskauf in der Schweiz bewilligungsfrei gestattet. Auch EU- und EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B sowie Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B können eine Erst-/Hauptwohnung kaufen, der Erwerb von weiteren Wohnungen zur Vermietung ist ihnen nicht gestattet. Der Zürcher Immobilienmarkt zeichnet sich dadurch aus, dass er ein Erstwohnsitzmarkt ist - diese Charakteristik ist typisch für wirtschaftliche Ballungszentren in der Schweiz und unterscheidet sich von touristisch entwickelten Lagen wie den Alpenregionen, in denen der Erwerb von Ferienwohnungen üblich ist.


Generell gilt: Wenn ein Expat nach dem Haus- oder Wohnungskauf innerhalb der Schweiz umzieht oder diese verlassen will, muss er seine Immobilie nicht zwangsläufig weiterverkaufen - er hat die Möglichkeit, sie als Zweitwohnung zu nutzen oder an Dritte zu vermieten. Falls jedoch nie die Absicht bestand, die vorher gekaufte Immobilie als festes Wohneigentum zu nutzen, ist dies ein Verstoss gegen das Gesetz.
Der Erwerb von Immobilien über eine juristische Person ist ebenfalls nur unter bestimmten Umständen möglich: Die Gesellschaft muss mehrheitlich von Schweizern, also von solchen Personen, die nicht als Personen im Ausland gelten, beherrscht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass Ausländer einen Umweg über eine Schweizer Aktiengesellschaft nehmen. 


Ein Haus oder eine Wohnung an internationale Interessenten verkaufen: Darauf sollten Eigentümer achten

Ausländer sollten sich vor dem Hauskauf sowie dem Wohnungskauf über die Lex Koller informieren, um einen Gesetzesverstoss zu vermeiden. Doch was bedeuten die Verordnungen für Sie als Eigentümer?​Gehen Sie in jedem Fall sicher, dass Ihr Kaufinteressent die erforderliche Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vorweisen kann und seinen tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz hat. Doch seien Sie unbesorgt: Das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Region Zürich begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses und stellt sicher, dass die Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ohne Komplikationen abläuft. Kontaktieren Sie uns hier! In einem weiteren Artikel informieren wir Sie zudem ausführlich zum Thema Steuern beim Immobilienverkauf, um Sie rundum auf Ihre bevorstehende Transaktion vorzubereiten. 


Haben Sie weiterführende Fragen zu den rechtlichen Bedingungen für den Verkauf von Liegenschaften an internationale Käufer oder wünschen Sie eine allgemeine Beratung für die Veräusserung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Zürich oder dem Umland? Unsere kompetenten und erfahrenen Immobilienmakler stehen Ihnen in einem unserer Shops in der Region für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne auch unter der Telefonnummer +41 43 210 92 40 an, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!



___

Fotonachweise

Adobe Stock: ©goodluz, ©aekachai

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Region Zürich

Montag - Freitag 09.00 - 18.00

Samstag nach Vereinbarung

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.