„Sicherer Hafen für Investoren“ oder „Betongold“ sind Synonyme, die immer wieder im Zusammenhang mit Anlageimmobilien genutzt werden. Auch die Finanz- oder die spätere Euro-Krise haben an diesem Bild nichts geändert. Wohn- und Geschäftshäuser zeichnen sich insbesondere durch stabile Cash-Flows aus, die durch Wohnungsmieten generiert wurden. Die höheren Büro- und Einzelhandelsmieten in gemischt genutzten Immobilien bieten darüber hinaus einen attraktiven Renditehebel.
Hat die während der Corona-Pandemie politisch eingeräumte Möglichkeit zur Mietstundung den Markt für Zinshäuser verändert? „Der Markt funktioniert, allerdings auf einem niedrigeren Niveau als im Januar und Februar. Derzeit orientiert sich die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer an den aktuellen Entwicklungen, ist aber nach wie vor von den Möglichkeiten dieser Assetklasse überzeugt“, erläutert Ulrich Dahl, Geschäftsführer bei Engel & Völkers Commercial Rheinland.
Die Engel & Völkers Gewerbebüros im Rheinland - Düsseldorf, Köln, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Mülheim und Krefeld haben vom 2. bis 6. April eine Online-Umfrage durchgeführt. Dabei wurden die Eigentümer von Anlageimmobilien (Mehrfamilienhäuser/Wohn- und Geschäftshäuser) über ihre Erfahrungen mit Mietstundungen befragt - mehr als 500 Teilnehmer haben geantwortet. Die Umfrage gibt somit einen fundierten Überblick über den möglichen Umfang von Mietstundungen während der Corona-Krise.
In der Breite betrachtet scheint sich die Zahlungsmoral der Mieter zu verschlechtern. Die vereinbarten Mieten haben im Wohnen 64 Prozent, in der Büroflächenvermietung 76,6 Prozent und im Einzelhandel 46,1 Prozent gezahlt. Zu berücksichtigen sei bei dem Wert für die Ladenflächen, laut Ulrich Dahl, dass nicht alle Objekte in Toplagen liegen. Dennoch müssen sich 15,5 Prozent der Vermieter im Einzelhandel mit Mietstundungen in Höhe von mehr als 75 Prozent der Miete auseinandersetzen.
Zum Alltag von Eigentümern von Wohn- und Geschäftshäusern gehört mittlerweile auch die unprofessionelle Vorgehensweise der Mieter bei Mietreduzierungen oder Stundungen. So hat lediglich eine Minderheit ihre geplante Entscheidung dem Vermieter angekündigt und nur bei 1,2 Prozent der Mietstundungen seien die notwendigen Unterlagen wie beispielsweise eine Gehaltsrechnung oder Angaben zur Umsatzentwicklung beigefügt gewesen. „Sich nur pauschal auf Corona zu beziehen, reicht natürlich nicht aus“, hebt Dahl hervor. Der Immobilienexperte sieht hier eine Menge juristischer Auseinandersetzungen auf Mieter und Eigentümer zukommen.
Viel Spaß beim Lesen der Eigentümerumfrage. Das Team von Engel & Völkers Rheinland Commercial beantwortet gerne Fragen dazu und freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.