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Engel & Völkers Garmisch-Partenkirchen
+49 (0)8821 95 67 0
W-02VBQ1 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Uwe Meyer
Schatto Immobilien
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
13Bedrooms
6Bathrooms
4Terrace surface
80 m²Living area
440 m²Plot surface
2,300 m²Condition
TopGarages
4Garages
2Parking bays
4Construction year
2013Energy certificate available
In progressEnergy source
Loop, Central heating, Underfloor heatingDie exklusive Luxus-Villa befindet sich in der malerischen Gemeinde Icking im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern. Icking besticht durch seine idyllische Lage am Isar-Hochufer und bietet eine erstklassige Wohnqualität inmitten einer natürlichen Umgebung. Die Gemeinde Icking ist bekannt für ihre Ruhe und Schönheit, umgeben von üppigen Wäldern und sanften Hügeln. Dennoch ist sie gut an die nahe gelegenen Städte und die Münchner Innenstadt angebunden. Icking bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz. Diese Kombination aus natürlicher Schönheit und städtischer Anbindung macht Icking zu einem begehrten Wohnort. Ein direkter Waldweg ermöglicht es, innerhalb von 15 Minuten mit dem Fahrrad das Erholungsgebiet Percha am Starnberger See zu erreichen. Ebenso ist die malerische Isar in 15 Minuten mit dem Fahrrad erreichbar.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach beträgt die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.