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Das Wort Grundsteuerreform ist in aller Munde, doch was genau bedeutet das für jeden Einzelnen von uns?
Wir fassen dies kurz für Sie zusammen und gehen weiter unten auf der Seite besonders auf die Situation in Baden-Württemberg und somit auch die Grundsteuererklärung in Mannheim ein, welche auch Feststellungserklärung genannt wird.
Allgemein ist das Wichtigste, dass die Grundsteuerreform nur Eigentümer von Immobilien oder Grund und Boden betrifft.
Mieter müssen demnach keine Grundsteuererklärung einreichen.
Für alle, die Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses, einer Garage, sonstiger Grundstücke oder eines Forst sind, gilt:
Nur in begründeten Härtefällen darf diese in Papierform abgegeben werden.
Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte (der Erbpachtnehmer) unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbpachtgeber) der, der die Erklärung abgeben muss.
Bei Nichtabgabe oder zu später Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Aus den angegebenen Werten wird dann die Grundsteuer neu berechnet und festgelegt, die ab dem Jahr 2025 bezahlt werden muss.
Nach der Vorlage in 2022 muss die Grundsteuererklärung alle 7 Jahre erneut eingereicht werden oder zwischendurch, wenn sich z. B. Eine Flächen- oder Nutzungsänderung ergibt.
Wir werden im Folgenden auf die Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg eingehen und auch nur die wichtigsten Eckdaten ansprechen. Beispielsweise, wo Sie den Bodenrichtwert für Mannheim oder andere in Baden-Württemberg liegende Orte finden und welche weiteren Angaben Sie machen müssen.
Sollten Sie andere Bundesländer interessieren oder Sie generell mehr Informationen zur Grundsteuer wünschen, so dürfen wir Sie auf die allgemeine Seite zur Grundsteuerreform weiterleiten. Hier erfahren Sie unter anderem, was die Grundsteuer überhaupt ist, wie sie berechnet wird und wie die Änderungen im Einzelnen aussehen.
Sollten ihre Fragen auf den genannten Seiten oder im Laufe dieser Seite nicht beantwortet werden, so finden Sie Antworten auf viele Fragen für jedes Bundesland über den Chatbot der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Die Grundsteuer wird schon immer in zwei Arten unterteilt:
Neu ist nun zusätzlich:
Es gibt verschiedene Modelle, nach denen die Grundsteuer zukünftig berechnet wird. Es gibt ein Bundesmodell für viele Bundesländer und Abweichungen davon für einige Bundesländer. So auch für Mannheim bzw. ganz Baden-Württemberg.
Für die Grundsteuer B gilt hier das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell".
Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert, einer Steuermesszahl und einem Hebesatz.
Wir gehen nun auf die Grundsteuer B in Mannheim ein, welche als Beispiel für ganz Baden-Württemberg gilt und die meisten von Ihnen betreffen wird.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Baden-Württemberg aufgrund des modifizierten Bodenwertmodells die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen.
Ein wichtiger Bestandteil davon ist der Bodenrichtwert. Weiter sind noch drei weitere Werte bekannt gegeben worden, die Eigentümer bei der Grundsteuererklärung in Mannheim angeben müssen.
Zudem werden bis Ende Juni alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer ein Schreiben des Finanzamtes erhalten, in dem zur eigenen Immobilie (nochmals) Daten mitgeteilt werden, wie das Flurstück und der Einheitswert, der bei der Erklärung angegeben werden soll.
Da wir jedoch nicht wissen, welche Daten sich auf dem zuvor erwähnten Schreiben des Ministeriums für Finanzen befinden werden, geben wir Ihnen hier zusätzlich Hinweise, wo Sie viele der notwendigen Werte finden.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Bescheid über die Grunderwerbssteuer/ Grundsteuerbescheid, den Sie nach Erwerb Ihrer Immobilie erhalten haben, zur Hand haben. Darauf finden Sie folgende Parameter:
Den Bodenrichtwert für Mannheim und ganz Baden-Württemberg finden Sie ab dem 01.07.2022 unter BORIS-BW.
WICHTIG: Aktuell finden Sie dort auch Werte, jedoch sind die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen sind nicht
für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
Hierzu befindet sich ein weiteres Portal des Gutachterausschusses im Aufbau, das an dieser Stelle, also unter BORIS-BW aber erst ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen wird.
Wenn Sie der Bodenrichtwert allgemein interessiert, finden Sie hier in Kürze Antworten auf gängige Fragen, wie beispielsweise:
Quellen:
Ministerium für Finanzen BW - https://fm.baden-wuerttemberg.de/ & telefonisch;
Engel & Völkers - https://www.engelvoelkers.com/de-de/grundsteuerreform/;
Immobilienscout24;
KPMG;
Gutachterausschuss Baden-Württemberg;
www.grundsteuer-bw.de;
Websiten der verwendeten Links
Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr. Sollten sich im Zuge der Grundsteuerreform noch Änderungen ergeben, wird diese Website nach bestem Wissen und Gewissen angepasst. Aktueller Stand 24.05.2022
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