Terrassenüberdachung - Planung und Genehmigung

Terrassenüberdachung

Terrassenüberdachung bauen in Hattingen – was ist Pflicht?


Mit dem Bau einer Terrassenüberdachung können Sie Ihren Außenbereich verschönern und den Wert Ihrer Immobilie steigern. Das Angebot für Designs ist umfangreich und es ist auch für jedes Budget etwas zu finden. Wenn Sie eine Terrassenüberdachung in Hattingen planen, muss geprüft werden, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Darüber hinaus gibt es auch für Bauten, die nicht genehmigungspflichtig sind, eine Reihe von Bauordnungen, an die Sie sich halten müssen. Erfahren Sie bei uns, welche Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig sind und welche Vorgaben zu beachten sind.


Beim Bau einer Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen müssen Sie nicht nur überprüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Sie müssen sich zudem an die Bauvorschriften gemäß der gültigen Bauordnung halten. Wir klären Sie auf, wann Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist und welche Auflagen Sie beachten müssen.


Sind in Hattingen Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig?


In Nordrhein-Westfalen und damit auch in Hattingen sind Terrassenüberdachungen als genehmigungspflichtige Bauvorhaben eingestuft. Dies gilt aber nur für Bauten ab einer bestimmten Größe. Für eine Terrassenüberdachung in Bochum muss erst ab einer Fläche von mehr als 30 Quadratmetern und einer Tiefe von mehr als 4,5 m eine Genehmigung eingeholt werden. Diese erhalten Sie dabei vom zuständigen Bauamt der Stadt Hattingen.


Welche Auflagen greifen für eine Terrassenüberdachung?


Unabhängig davon, ob Ihre Überdachung für den Außenbereich genehmigungspflichtig ist oder nicht, es gelten eine Reihe von Bauverordnungen, die einzuhalten sind. Als einfaches Bauvorhaben sind Dachterrassen jedoch an komplexe Auflagen gebunden. Aktuell gilt es die folgenden Dinge für den Bau zu beachten:


  • Kommen tragende Stützen zum Einsatz, müssen diese nach der Brandschutzverordnung ausreichend lang sein. Darüber hinaus müssen sie standsicher verbaut werden.
  • Das Terrassendach muss im Fall einer sogenannten Brandbeanspruchung von außen – etwa durch Flugfeuer oder Strahlwärme – lange genug widerstandsfähig sein.


Brandschutzvorschriften für überdachte Terrassen


Wie auch bei allen anderen Bauten greift die Brandschutzverordnung. Dies bedeutet, dass die Überdachungen im Außenbereich unter anderem so anzubringen und aufzustellen sind, dass Flammen im Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile oder angrenzende Grundstücke überschlagen. Generell muss der Bau so konstruiert sein, dass sowohl einer Entstehung als auch der Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt werden kann. Wie sich dies umsetzen lässt, sollten Sie unbedingt mit einem Architekten oder einer Architektin erarbeiten. 

 Hattingen
- Terrasse modern

Wie weit muss die Terrassenüberdachung vom Nachbargrundstück entfernt sein?


Grundsätzlich besteht die Vorschrift, dass die Terrassenüberdachung zur Nachbargrenze einen Abstand von 3 Metern haben muss. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Reihenhäuser, deren Grundstück nicht breit genug ist. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis von den Nachbarn einholen – und zwar vor Baubeginn! Wir raten Ihnen dazu, diese Erlaubnis schriftlich einzuholen. So kann es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu Problemen kommen.


Bauantrag für Terrassenüberdachung – welche Unterlagen werden benötigt?


Wird für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigt, finden Sie unter anderem auf der Webseite vom Bauordnungsamt Hattingen die passenden Anträge. Je nach Antrag fallen dafür Kosten von 60 bis 120 Euro an.


Zusammen mit dem Bauantragsformular müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:


  • Grundriss mit detaillierter Baubeschreibung – bei Fertigbauten sind diese Informationen durch den Hersteller verfügbar
  • Auszug aus der Flurkarte – diese ist erhältlich beim Katasteramt
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken – ebenfalls erhältlich beim Katasteramt


Warten Sie in jedem Fall darauf, die Baugenehmigung zu erhalten, bevor Sie mit dem Bau beginnen.



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