Wir starten unsere Reihe mit dem Thema der Grundsteuerreform. Ab dem 1.1.2025 werden die neuen Bemessungsgrundlagen in Kraft treten. Für dieses Thema haben wir unseren langjährigen Geschäftspartner Dierkes & Partner zum Interview eingeladen. Herr Schmidt ist Steuerberater und Partner bei Dierkes & Partner mit Schwerpunkt auf steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Unternehmen.
Sehr geehrter Herr Schmidt, im letzten Jahr hat die Hamburger Bürgerschaft die neue Grundsteuer-Regelung verabschiedet. Für Immobilienbesitzer und Investoren beginnen dieses Frühjahr bereits die Vorbereitungen zur Umsetzung der Reformen. Was ist die Intention des Gesetzgebers für die kürzlich verabschiedete Grundsteuerreform?
Der Gesetzgeber musste Änderungen vornehmen, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt hat. Die Intention des neuen Gesetzes ist es, insbesondere ein belastbares Bewertungssystem als Basis für die Grundsteuer festzulegen – und damit die Steuereinnahmen der Gemeinden zu sichern. Neben einer gerechteren Regelung sollen die Grundsteuereinnahmen insgesamt konstant bleiben. Das bedeutet natürlich auch, dass es für den Einzelnen zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen könnte, da die Grundsteuer lediglich in Gänze aufkommensneutral sein soll.
Wie sieht die Grundsteuerreform für Hamburg aus, was gibt es für Unterschiede im Vergleich zum Bundesmodell?
Eingangs kann festgehalten werden, dass es komplett andere Berechnungsgrundlagen sind. In Hamburg wird sich mit dem Wohnlagemodell an den Flächen (Grundstücks- und Wohn- und Nutzflächen) sowie an der groben Lage (gut oder normal) orientiert. Bei den Flächen werden nicht die Bodenrichtwerte, sondern pauschale Flächensätze, sog. Äquivalenzbeträge, angesetzt. Bei dem Faktor Lage wird lediglich zwischen guter und normaler Lage unterschieden. Die Zuordnung basiert auf verschiedenen Faktoren (z. B. Entfernung zur U-Bahn, Grünflächen oder Anzahl der Fahrspuren in der Straße) und mündet in einem Verzeichnis, in dem jede Straße in Hamburg aufgelistet ist.
Anders als beim Bundesmodell kommt es nicht zu einer wertorientierten Bewertung. Daher hängt die Bemessung nicht von dem Bodenwert, den Erträgen, dem Alter und der Nutzungsart der Gebäudeflächen ab. Mithin kann z. B. beim Hamburger Modell mit einer relativen Entlastung von Mehrfamilienhäusern im Vergleich zum Bundesmodell gerechnet werden.
Wie soll die Grundsteuerreform umgesetzt werden? Welche Fristen sind zu beachten? Was müssen gewerbliche Bestandshalter und private Eigentümer jetzt unternehmen, um für die Reform vorbereitet zu sein?
Anders als beim Bundesmodell kommt es nicht zu einer wertorientierten Bewertung. Daher hängt die Bemessung nicht von dem Bodenwert, den Erträgen, dem Alter und der Nutzungsart der Gebäudeflächen ab. Mithin kann z. B. beim Hamburger Modell mit einer relativen Entlastung von Mehrfamilienhäusern im Vergleich zum Bundesmodell gerechnet werden.
Wie soll die Grundsteuerreform umgesetzt werden? Welche Fristen sind zu beachten? Was müssen gewerbliche Bestandshalter und private Eigentümer jetzt unternehmen, um für die Reform vorbereitet zu sein?
Die Neubewertung der Grundstücke hat auf den Stichtag 01.01.2022 zu erfolgen. Hierfür sind Steuererklärungen zwischen dem 01.07. und 31.10.2022 beim Finanzamt einzureichen. Anschließend werden von den Finanzämtern Bescheide folgen, mit denen eine Zwischengröße, der Grundsteuerwert bzw. der Grundsteuermessbetrag, festgehalten wird. Darauf wird die neue Grundsteuer mittels Hebesatz der Gemeinde erst ab dem 01.01.2025 erhoben. Eine erste Zahlungswirkung ist demnach erst ab dem Jahr 2025 spürbar.
Für die Eigentümer bedeutet es, vorab zu sondieren, in welchem Bundesland sich das Grundstück bzw. die Grundstücke befinden, da sich die Regelungen unterscheiden können.
Die Grundsteuer ist umlagefähig, welche Folgen hat dies für Mieter? Wer ist betroffen und wie hoch ist die voraussichtliche Mehrbelastung?
Eine pauschale Prognose ist hier schwerlich möglich, da neben der Lage auch die finalen Hebesätze noch offen sind. Richtig ist, dass es Gewinner und Verlierer der Reform gibt. Je nach Lage und Bewertung kann es mithin zu einer Erhöhung oder Verringerung der Grundsteuer kommen. Viele Modelle sehen jedoch eine Vergünstigung für Wohnungen (insbesondere Baudenkmale und sozialen Wohnungsbau) vor.
Was bedeutet die Reform für Ihre Berufsgruppe? Welche Rolle übernimmt hier die Steuerberatung?
Durch die teils verschiedenen Regelungen in den Bundesländern besteht leider keine Einheitlichkeit, so dass erhöhter Erklärungsbedarf besteht. Daneben führt der von der Regierung vorgesehene digitale Weg m. E. teils zu einer Verlagerung von Dienstleistungen auf die Steuerberater. Diese Leistungen binden zusätzliche Kapazitäten. Aus unserer Sicht ist es jedoch auch eine Chance, mittels unserer Dienstleistung die Mandanten zu unterstützen. Im späteren Verlauf ist damit zu rechnen, dass auch gegen diese neuen Gesetze gerichtliche Verfahren eröffnet werden, da mitunter bereits heute Zweifel an der Verfassungskonformität bestehen. Das Thema wird uns wohl einige Jahre intensiver begleiten.
Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf unbebaute, aber baureife Grundstücke aus?
Der Gesetzgeber hat die Option einer erhöhten Grundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke eingeführt („Grundsteuer C“). Auch Hamburg hat diese Regelung aufgenommen mit dem Ziel, das lange Halten der vorgenannten Grundstücke wirtschaftlich uninteressanter zu machen. Für die Bauträger kann damit neues Geschäft entstehen, wenn dadurch mehr Grundstücke auf den Markt kommen. Damit der prognostizierte Effekt allerdings nicht verpufft, müsste ggf. die Geschwindigkeit bei der Erteilung von Baugenehmigungen erhöht werden.
Wir bedanken uns bei Herr Schmidt für das interessante Gespräch!
Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Commercial Hamburg
-
Stadthausbrücke 520355 HamburgDeutschland
-
Telefon +49-40-36 88 10-0Fax: +49-40-36 88 10-222