Gesetzlicher Pflichtteil

Wer erhält einen Pflichtteil?

Grundsätzlich haben Erblasser bei ihrer Abfassung der letztwilligen Verfügung umfassende Testierfreiheit. Diese wird jedoch durch das sogenannte Pflichtteilsrecht beschränkt. 

Das Pflichtteilsrecht setzt fest, dass enterbten Ehepartnern, erbberechtigten Nachkommen oder Eltern mit dem gesetzlichen Pflichtteil eine gewisse Mindestteilhabe am Nachlass zusteht. Dieser Pflichtteil gilt trotz Testament, beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss gegenüber den Erben aktiv geltend gemacht werden. 


Werden die Ehepartner, erbberechtigte Nachkommen oder Eltern nicht enterbt, erhalten aber dennoch wertmäßig weniger als den gesetzlichen Pflichtteil, können sie die Differenz zwischen Erb- und Pflichtteil als sogenannten Zusatzpflichtteil einfordern. Allerdings kann die Erbschaft ausgeschlagen werden und der Pflichtteil verlangt werden, wenn Anordnungen des Erblassers im Testament oder im Erbvertrag dazu führen, dass der Wert des Pflichtteils nicht erreicht wird.

Beispiel: Berechnung eines Pflichtteils 

 Hamburg
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