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Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02W5JO – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Silvie Wollscheid
JoBa-Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
6Bathrooms
3Living area
170 m²Plot surface
632 m²Condition
Very goodGarages
1Construction year
1934Energy certificate available
In progressType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Oil heatingDieses charmante Einfamilienhaus befindet sich im Saarlouiser Stadtteil Beaumarais, der durch seine ruhige und zugleich zentrale Lage besticht. Hier finden Sie eine perfekte Mischung aus urbanem Leben und naturnaher Erholung. Die Nähe zur Innenstadt von Saarlouis ermöglicht eine hervorragende Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Schulen und medizinische Einrichtungen. Gleichzeitig bietet Beaumarais grüne Freiflächen, Parks und eine freundliche Nachbarschaft, die besonders bei Familien beliebt ist. Dank der direkten Nähe zu den Auffahrten der A620 und A8 sind auch die umliegenden Städte wie Saarbrücken und Luxemburg schnell erreichbar.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.