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Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02VY1F – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Silvie Wollscheid
JoBa-Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
3Bedrooms
2Bathrooms
1Living area
63 m²Condition
Very goodGarages
1Construction year
1998Energy certificate available
YesFinal energy demand
160 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy certificate type
Demand certificateHilbringen ist ein Stadtteil der Stadt Merzig im Landkreis Merzig-Wadern, welcher sich durch seine idyllische Lage und eine gute Infrastruktur auszeichnet. Der Stadtteil bietet eine angenehme Mischung aus ruhiger Wohnlage und guter Anbindung an wichtige Einrichtungen wie Schulen, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. Umgeben von Natur und dennoch nahe der Stadt Merzig gelegen, genießen Bewohner hier eine hohe Lebensqualität in einer grünen Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Zudem ermöglicht die direkte Erreichbarkeit der Autobahn A8 eine hervorragende Anbindung in Richtung Saarbrücken, Luxemburg und Trier, was für Pendler und Reisende besonders attraktiv ist.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.