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Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02VNDS – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Silvie Wollscheid
JoBa-Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
10Bathrooms
2Living area
270 m²Plot surface
991 m²Condition
GoodGarages
1Construction year
1976Energy certificate available
YesFinal energy demand
135.9 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Oil heatingEnergy certificate type
Demand certificateDiese Immobilie befindet sich in ruhiger und naturnaher Lage von Düren, einem Ortsteil der Gemeinde Wallerfangen im Landkreis Saarlouis. Besonders vorteilhaft ist die Grenznähe zu Frankreich und Luxemburg. Die Autobahnauffahrten A620 Richtung Saarbrücken und A8 Richtung Luxemburg sind nur wenige Kilometer entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten erreichen Sie ebenso in nur wenigen Fahrminuten in Wallerfangen oder Saarlouis. Die Gemeinde verfügt weiter, über ein reichhaltiges Freizeitangebot. Hier empfiehlt sich beispielsweise das "Wallerfanger Freibad", die naheliegenden Premium Wanderwege oder das gute ausgebaute Netz an Radwegen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.