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Engel & Völkers Rheingau
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W-02V0FV – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Hans-Christian Kluttig
EV-Immobilien Beran GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
15Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
256 m²Gesamtfläche
310 m²Grundstücksfläche
603 m²Zustand
GutGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
1927Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
324.7 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisRüdesheim, die historische Weinstadt am Rhein, hat ca. 10000 Einwohner und liegt sehr schön zwischen Taunus, Rhein und Niederwald. Durch die attraktive Lage am Rhein aber gleichzeitig kurzen Entfernungen zu Eltville, Wiesbaden, Mainz und Frankfurt erfreut sich Rüdesheim als Wohn- aber auch Berufsstandort großer Beliebtheit. Ebenso ist die Stadt als UNESCO-Weltkulturerbe Mittelrheintal ein sehr beliebtes Touristenziel. Zahlreiche Festivitäten, Museen, die berühmte Drosselgasse und das weithin sichtbare Niederwalddenkmal ziehen jährlich viele Besucher in seinen Bann. Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Kindergärten und Schulen sind zahlreich vorhanden. Das Rhein-Main-Gebiet erreicht man über die Bundesstrasse 42 und die Autobahn A 66 oder auch über Zug- und Busverbindungen schnell und unkompliziert. Die Entfernung zu Wiesbaden beträgt 29 Km und der Flughafen Frankfurt am Main ist in ca. 35 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto erreichbar. Außerdem ist eine tägliche Fährverbindung nach Bingen in Rheinland-Pfalz vorhanden. Auf diese Weise verbindet Rüdesheim die ruhige und trotzdem abwechslungsreiche Wohnlage des Rheingaus am Wasser perfekt mit dem pulsierenden Geschäftsleben des Rhein-Main-Gebietes.
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Rundum-Service
Marktstraße 1, 65343, Eltville
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.