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Engel & Völkers Bad Neuenahr-Ahrweiler
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W-02VX0U – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Hermann Weber
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
10Schlafzimmer
7Badezimmer
3Wohnfläche
241 m²Grundstücksfläche
1.343 m²Zustand
SanierungsbedürftigGaragen
1Baujahr
1965Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
252.3 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Mehrfamilienhaus liegt in einem bevorzugten Wohngebiet des Kurortes Bad Bodendorf, zwischen Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen, ein idealer Wohnstandort für Pendler. Weitere Details zum Standort: -Geschäfte vor Ort: Bäckerei, Reformhaus, KSK und Volksbank Filialen, Apotheke - Zahlreiche weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs und weiterführende Schulen in den Nachbarstädten Sinzig (ca.4 km), Remagen (ca. 5 km) und Bad Neuenahr-Ahrweiler (ca. 7 km) - Kindergarten, Grundschule und Arztpraxen vor Ort - Fernstraßen-Anbindung A61 (ca. 8 km) sowie B9 (ca. 3 km) - Anbindung an die Ahrtalbahnstrecke (ca. 650 m) - Entfernungen: Bonn (ca. 28 km) und Koblenz (ca. 40 km) - Anbindung an den ÖPNV (Bus)
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Telegrafenstraße 7, 53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.